Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 113

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auch da auf ein Beispiel aus Niederösterreich verweisen. Bei uns gibt es seit zwei Jah­ren eine Aktion, die gemeinsam zwischen dem Landesfeuerwehrverband, der Wirt­schaftskammer und dem Land Niederösterreich initiiert wurde, und zwar die Aktion „Feuerwehrfreundlicher Arbeitgeber“, in deren Rahmen jene Arbeitgeber, die den Frei­willigen bei der Feuerwehr entgegenkommen, sozusagen vor den Vorhang gebeten und geehrt werden. Ich halte es für einen sehr wesentlichen Punkt, das Bewusstsein in diesem Zusammenhang zu stärken.

Ich denke, dass dieser heutige Beschluss ein Signal des Hohen Hauses an die Feuer­wehren ist, an die Feuerwehrfrauen, an die Feuerwehrmänner insgesamt, und dass er einstimmig fällt, ist natürlich ein besonderer Ausdruck der Wertschätzung diesen Men­schen gegenüber.

Freuen wir uns also über einen guten, gemeinsamen Beschluss für die Feuerwehren! – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.54


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


14.54.51

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Frau Präsiden­tin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Festlegung eines Mindestvolu­mens von 90 Millionen € erreichen wir im Vergleich zum Jahr 2000 eine Steigerung um 35 Prozent. Damals hat die Mittelaufbringung 66,7 Millionen € betragen. Die Begren­zung ist auch deshalb vorgesehen, um das dann zu evaluieren. Wir rechnen bereits ab dem Jahre 2007, dass das Auskommen aus Feuerschutzsteuer und Katastrophenmit­telanteilen über 90 Millionen € liegen wird.

Die sozialrechtlichen Forderungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr verstehe ich an und für sich unmittelbar, nur darf es nicht so sein, dass damit die Wirtschaft belastet wird. Wir haben jetzt unter dem vorigen Tagesordnungspunkt ein Gesetz be­schlossen, wo wir vor allem auch die KMU fördern, und dann würden wir jetzt vielleicht eine Regelung beschließen, wo wir unter anderem auch die KMUs wieder belasten. Das würde nämlich dazu führen, dass jemand, wenn er wen aufnimmt, schaut, ob der betreffende bei der Freiwilligen Feuerwehr ist – und dann nimmt er ihn nicht auf. Oder wenn es darum geht, wen man als Erstes entlässt, wird er den nehmen, der bei der Freiwilligen Feuerwehr ist, weil ihn dieser Mitarbeiter mehr kostet.

Ich plädiere jetzt auch, wie gerade gesagt worden ist, dafür, dass, entsprechend den Kompetenzbestimmungen, in den Landesgesetzen entsprechende Regelungen getrof­fen werden. – Danke.

14.56


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird vom Berichterstatter ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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