Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben
des Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
(Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz – BPAÜG) erlassen wird und das
Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetz, das
Pensionsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
und das Richterdienstgesetz geändert werden (1409 d.B. und 1467 d.B.
sowie 7535/BR d.B. und 7550/BR d.B.)
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Todt. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Reinhard Todt: Der Bericht des
Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die Übertragung der Aufgaben des
Bundespensionsamtes an die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter
erlassen wird und das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeshaushaltsgesetzes,
das Pensionsgesetz 1965, das Bundespflegegeldgesetz, das
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
und das Richterdienstgesetz geändert werden, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit
Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. Ich erteile es ihr.
14.58
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker
(Grüne, Oberösterreich):
Sehr geehrte Frau Präsidentin beziehungsweise Präsidentinnen (Vizepräsidentin
Haselbach ist auf dem Weg zum Präsidium), da Frau Haselbach schon im
Heraufkommen ist. Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Der
vorliegende Gesetzentwurf ist durchaus ein Schritt vorwärts, wenn es um die
Integration des Pensionsamtes in die Beamtenversicherung geht. Dennoch ist das
eine erste Einschätzung, ein erster Blick. Auf den zweiten Blick und bei
genauerer Betrachtung ist zu bedenken, dass dies das Prinzip der
Sonderversicherungsanstalten verfestigt. Und das ist etwas, was wir in dieser
Form nicht mittragen wollen, weil uns Grünen vorschwebt – und dafür treten
wir ein –, dass alle Versicherten beim jeweils zuständigen
Versicherungsträger zusammengefasst werden. Genau das, Herr Minister, soll
vorangetrieben werden, aber diese Gesetzesvorlage wird das nicht vorantreiben.
(Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Sie sprechen in der Regel von Harmonisierung, von Gleichheit. Dennoch werden im bestehenden Versicherungsgesetz nicht alle Versicherten gleich behandelt, es sind nicht alle Versicherten mit gleichen Rechten ausgestattet beziehungsweise auch mit den gleichen Pflichten.
Aus diesen Gründen können wir dieser Vorlage in dieser Form nicht zustimmen und wünschen uns perspektivisch, dass eine Zusammenfassung aller Versicherten in die jeweils zuständigen Versicherungsträger erfolgt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.00
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