Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.
15.00
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Meine Damen
und Herren! Tatsache ist, dass mit diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates
im Wesentlichen das bisherige Bundespensionsamt in die
Beamtenversicherungsanstalt integriert oder dieser untergeordnet wird. Das ist
sicherlich als positiver Schritt zu sehen, weswegen wir auch zustimmen werden,
weil eine zentrale Anlaufstelle für alle Bereiche der Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherung in einem Haus beziehungsweise in einer Dienststelle für
den Versicherten von großer Bedeutung ist. Ich glaube, dass daher die
grundsätzliche Intention stimmt. (Bundesrätin
Roth-Halvax spricht von ihrem Platz aus mit einem Beamten der
Parlamentsdirektion, der neben ihr steht.) – Frau Präsidentin!
Jetzt darf ich einmal ein bisschen um Milde bei Gesprächen im Saal bitten!
Jedenfalls ist das eine grundsätzlich positive Initiative, der wir auch zustimmen werden.
Es gibt allerdings eine Reihe von für die Betroffenen ganz zentralen Bestimmungen, die wir nicht nachvollziehen können. Es geht dabei im Wesentlichen darum, dass es für jene Mitarbeiter des bisherigen Bundespensionsamtes, die unter der neuen Struktur tätig sein wollen, Hürden, Barrieren und Benachteiligungen gibt, für die es keine wie immer geartete sachliche Begründung gibt, außer dass man diese Menschen dort nicht haben will. – Sagen wir es einmal so. Wenn nämlich Menschen, die eine Tätigkeit ausgeübt haben, für die weitere Ausübung dieser Tätigkeit jetzt eine Dienstprüfung vorgeschrieben wird – mit der an sich nur Voraussetzungen überprüft werden, aber nicht die Fähigkeit, die Aufgabe auch tatsächlich zu erfüllen –, und dem, der das bisher gemacht hat, die Ausübung dieser Tätigkeit gewissermaßen untersagt wird, dann ist das, gelinde gesagt, grotesk!
Noch grotesker ist, dass ehemalige Mitarbeiter des Bundespensionsamtes, die unter den neuen Strukturen tätig werden, als neu Eintretende behandelt werden und ihnen, völlig unbeschadet der Tatsache, wie lang sie dort oder im Bundesdienst bereits tätig waren, maximal fünf Jahre Vordienstzeit angerechnet werden können. Deutlicher kann man gar nicht mehr sagen: Ich will euch hier nicht haben! – Das ist meiner Überzeugung nach die einzige Begründung für diese Bestimmungen. Die sachliche Begründung ist null, und das sieht auch die zuständige Gewerkschaftsvertretung – die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – genauso, die wörtlich zum Ausdruck gebracht hat:
„Völliges Unverständnis auf Dienstnehmerseite besteht zur Absicht, Vordienstzeiten gering anzurechnen, um die Unterstellung unter die Dienstordnung zu vermeiden. Die Zusammenführung von BPA und BVA sollte doch wohl aus verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten ... zu einer möglichst baldigen Vereinheitlichung des Personalstandes führen, um das ,Mehrfachgeleise‘ in der Personalverwaltung ...“ zu vermeiden.
Die BVA ist ein öffentlich rechtlicher Rechtsträger des Bundes, die BPA ist eine Einrichtung des Bundes. Es ist extrem diskriminierend, beim Wechsel zwischen de facto zwei Bundeseinrichtungen Bedienstete, die dank ihres Wissens, ihrer Ausbildung oder ihrer Erfahrung die Arbeitsplätze voll ausfüllen, wie neu Eintretende zu behandeln. – Zitatende.
Ich habe dem eigentlich nichts hinzuzufügen. Die Kolleginnen und Kollegen von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst nehmen eine korrekte Darstellung des Sachverhalts vor, aber das Ministerium hat sich diesem Einwand verweigert. Es ist eine schwierige Abwägung für uns, hier zwischen einer richtigen und notwendigen Zusammenführung und einer eigentlich ziemlich menschenverachtenden Behandlung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des bisherigen Bundespensionsamtes abwägen zu müssen.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite