Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 117

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dern führt die Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich wie eine Bundesdienststelle durch und bekommt natürlich den entsprechenden finanziellen Ersatz vom Bund.

Diese Regelung mit der BVA ist deshalb erfolgt, weil dieser Personenkreis für die Kran­ken- und Unfallversicherung bereits von dieser Versicherung betreut wird. Jetzt, da ein einheitliches Pensionskonto eingeführt wird und neue Daten zu erfassen sind, hat sich natürlich die Frage ergeben, wo das am zweckmäßigsten ist. Wir haben zuerst eine Übertragung an die Pensionsversicherungsanstalt erwogen – es braucht ja immer zwei Partner –, aber diese Übertragung wurde abgelehnt. Der ganze Datenstock ist ja schon vorhanden und kann in das neue einheitliche Pensionskonto ganz leicht überführt wer­den. Und für die Bediensteten ist es eine Verbesserung, weil die BVA im Gegensatz zum Bundespensionsamt – wie schon gesagt wurde – Landesgeschäftsstellen hat. Daher haben die Bediensteten in Hinkunft einen wesentlich näheren Weg, wenn sie pensionsrechtliche Fragen haben.

Herr Bundesrat Konecny, entgegen Ihren Ausführungen tritt keine personelle Ver­schlechterung ein. Das wurde bereits entsprechend vereinbart. Übrigens ist ja der Ob­mann nicht irgendjemand, sondern der GÖD-Vorsitzende, und der hätte nicht zugelas­sen, dass für Bundesbedienstete eine Schlechterstellung eintritt! (Bundesrat Reisen­berger: Da bin ich mir nicht so sicher!)

Vereinbart ist: Wenn sich ein Bediensteter im Rahmen des übertragenen Wirkungsbe­reiches bewirbt, bedarf es keiner Dienstprüfung. Da wird ein entsprechender Beschluss gefasst. Der Grundsatzbeschluss wurde in der BVA schon gefasst: Für jede Leitungs­funktion braucht er keine Dienstprüfung. (Bundesrat Konecny: Warum steht das nicht im Gesetz?) – Weil es nicht notwendig ist, das im Gesetz zu regeln! Ich kann doch nicht in den Wirkungsbereich der BVA eingreifen. Das kann ich nicht beziehungsweise will ich nicht tun! (Bundesrat Konecny: Natürlich kann man das! – Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Das ist ein Selbstverwaltungskörper! Soll der Staat beim Selbstverwaltungskörper in interne Regelungen eingreifen? Das schlagen Sie vor? Oder wissen Sie nicht, dass das ein Selbstverwaltungskörper ist? (Bundesrat Konecny: Geh! Sie trauen sich nicht beziehungsweise Sie wollen das eigentlich nicht! – Ironische Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Herr Bundesrat! Wissen Sie nicht, dass das ein Selbstver­waltungskörper ist? (Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Des Weiteren hat er dann eine Dienstprüfung abzulegen, wenn er sich um eine Funk­tion bewirbt, die im eigenen ... (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Konecny.) – Ich weiß nicht, was da unerhört ist. (Zwischenruf des Bundesrates Reisenberger.) Ja, das sind Selbstverwaltungskörper! Wieso sollen wir in die Regeln eines Selbstverwal­tungskörpers eingreifen? (Bundesrat Konecny: Sie behaupten, Sie wollen nicht in einen Selbstverwaltungskörper hinein regieren, Sie tun es aber seit sechs Jahren!)

Wenn sich jemand um eine Funktion bewirbt, die den eigenen Wirkungsbereich betrifft, dann hat er sehr wohl eine Dienstprüfung abzulegen, denn es wäre unfair gegenüber den anderen Bediensteten, die diese Dienstprüfung ablegen müssen, dass er diese Dienstprüfung dort dann nicht hätte. Das wäre eine Bevorzugung. (Bundesrat Reisen­berger: Die Zustimmung zu dieser Regelung ist wirklich ein Skandal!)

Ich weiß nicht, was da ein „Skandal“ ist! Reden Sie von der BAWAG? Das ist ein Skan­dal! Das ist der größte Skandal! (Zwischenruf des Bundesrates Schimböck. – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich kann genauso polemisieren wie Sie, Herr Bundesrat, BAWAG ist ein Skandal! ÖGB ist ein Skandal! Richtig! (Bundesrat Ko­necny: Ihre Regierungsform ist auch ein Skandal!) Das gibt es Verluste, jeden Tag kommt eine neue Geschichte heraus! Das ist ein Skandal! Dort ist das Wort „Skandal“


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