15.16
Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte mich natürlich dem Appell des lieben Kollegen Bieringer vollinhaltlich anschließen. Dieser war allerdings an die falsche Adresse gerichtet.
Herr Kollege, wir müssen zusammenarbeiten! Wir basteln gerade an einem gemeinsamen Entschließungsantrag. Es ist ja nicht so, dass wir nicht könnten. Aber wenn jemand hier ins Haus kommt und provoziert und dann noch von der Regierungsbank aus polemisiert, dann gibt es in der Tat Aufregung, und zwar verständliche und begreifliche Aufregung!
Ich habe meine Ausführungen gebracht. Ich nehme nicht an, dass ich mich damit ins Herz der ÖVP-Fraktion geredet habe. Aber ich habe das gesagt, was ich für richtig halte. Sie haben das bemerkenswerterweise als eine andere Meinung still und innerlich kritisch zur Kenntnis genommen.
Der Unterschied ist, dass der Herr Staatssekretär diese
Seite des Hauses hier attackiert (auf die SPÖ-Reihen weisend), im
Übrigen ohne Grund. (Bundesrat Mag. Baier:
Sicherlich nicht!) Das löst natürlich Reaktionen aus! Und die
Tatsache, dass die Regierungsbank nicht das Rednerpult ist, ist in unserer Geschäftsordnung festgeschrieben. Daher
verwahre ich mich dagegen, dass die Präsidentin, wenn sie darauf aufmerksam
macht, einer parteiischen Vorsitzführung beschuldigt wird. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.) –
Herr Kollege, Sie haben sich jetzt
gemeldet! Ich habe Sie gemeint!
Auch dies ist
ein Skandal. (Beifall bei der SPÖ.)
15.17
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Daher gelangen wir jetzt zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Bewertungsgesetz 1955 und die
Bundesabgabenordnung geändert werden – Strukturanpassungsgesetz 2006
(StruktAnpG 2006) (1434 d.B. und 1477 d.B. sowie 7551/BR d.B.)
14. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdenpolizei-
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