Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.
15.21
Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft, rolle also diese Tagesordnungspunkte quasi von hinten auf.
In diesem Gesetz soll ja die Zugangsmöglichkeit von KMUs zu öffentlichen Ausschreibungen verbessert und auch im Gesetz festgeschrieben werden. Die Berücksichtigung von KMUs bei Auftragsvergaben durch die Gesellschaft kann etwa durch die Bildung von regionalen, inhaltlichen oder quantitativen Teillosen, durch die Zulassung von Subauftragnehmern und Bietergemeinschaften sowie durch eine KMU-freundliche Definition der Eignungskriterien erfolgen.
Ferner können sich in Zukunft sämtliche Auftraggeber der öffentlichen Hand – auf freiwilliger Basis – der Leistungen der Bundesbeschaffung Gesellschaft bedienen.
Gemäß BB-GmbH-Gesetz ist die Bundesbeschaffung Gesellschaft berechtigt, für Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie für öffentliche Auftraggeber gemäß Bundesvergabegesetz 2002 – soweit es sich um Auftraggeber handelt, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen – tätig zu werden. – Nunmehr soll die BBG für sämtliche öffentlichen Auftraggeber auf freiwilliger Basis tätig werden können.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ hat ja seit langem mehr Rücksichtnahme auf die KMUs im Rahmen der Bundesbeschaffung gefordert. Die nunmehr vorliegende Gesetzesänderung ist aus unserer Sicht ein erster Schritt in diese Richtung.
Allerdings bemängeln wir, dass es ein Schritt in die falsche Richtung ist, nun auch insbesondere die Gemeinden unter das Regime der BBG zu stellen, da ja gerade diese Gebietskörperschaften in der Vergangenheit bewiesen haben, dass sie vor allem regionale KMUs und damit auch die Interessen des ländlichen Raums besonders berücksichtigt haben. Leider ist es ja nicht möglich, darüber eine getrennte Abstimmung vorzunehmen. Wir werden dem Gesetz heute dennoch unsere Zustimmung erteilen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Tagesordnungspunkt 14, das Betrugsbekämpfungsgesetz, sieht Maßnahmen vor, die steuer- und zollrechtliche Betrugsbekämpfung unterstützen und sie effizienter und steuerbarer machen. Damit soll mehr Steuergerechtigkeit erreicht und letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden. Dadurch wird natürlich auch der Wirtschaftsstandort gestärkt.
Ich beschränke mich auf einige besondere Maßnahmen, die in dieser sehr umfangreichen Gesetzesvorlage beinhaltet sind:
Im Einkommensteuergesetz geht es um die Aufnahme der elektronischen Erklärung bei einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünften samt Ermächtigung zur Ergänzung der FinanzOnline-Verordnung.
Im Normverbrauchsabgabegesetz wird die Aufbewahrungspflicht der Normverbrauchsabgabebescheinigung durch die Zulassungsstelle normiert werden.
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