sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz
und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden
(Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006) (1314 d.B. und
1360 d.B. sowie 7554/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 31. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. Ich bitte sie um die Berichterstattung.
Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden unter dem Titel Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Verlesung des Antrages.
Als Ergebnis seiner Beratung
stellt der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen, gegen den Beschluss
des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das
Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden, mit der dem schriftlichen
Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Haller. – Bitte.
16.55
Bundesrat Ing. Hermann Haller (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen! Der Beschluss des Nationalrates hat eine Verbesserung des Leistungsrechtes der Pensionsversicherung und der Verwaltungspraxis zum Ziel.
Im Einzelnen handelt es sich um die Verkürzung des Verwaltungsweges im Allgemeinen – ein großer Wunsch der Bevölkerung –, weiters um die Klarstellung, dass die Reisekostenvergünstigung für DienstleistungsnehmerInnen weiterhin beitragsfrei sind, und um die Ausweitung des Beobachtungszeitraumes für die Berechnung der Witwenpension in bestimmten Fällen, vor allem auch auf die letzten vier Jahre vor dem Todeszeitpunkt unter Berücksichtigung der Altersteilzeit. Die Neuregelung der Hinterbliebenenpension ist ein großer Akzent dieses Gesetzes. Es geht auch um die Ergänzung der Bestimmungen über die befristete Bestellung von leitenden Sozialversicherungsbediensteten. Ein wesentlicher Punkt dieses Gesetzes ist die Erleichterung bezüglich der Inanspruchnahme der Schwerarbeiterpension.
Ich erkenne in dem Gesetzespaket eine Fülle positiver Maßnahmen und hebe insbesondere die Bestimmung betreffend die e-card sowie die Frauenförderungsmaßnahmen bei den Sozialversicherungen hervor. Ich begrüße vor allem die Erweiterung der Berufskrankheitenliste sowie die Verschärfung der Meldepflicht bei den Arbeitsunfällen. Durch die Bestimmung betreffend die Meldepflicht bei Arbeitsunfällen ist eine Verstärkung des Arbeitnehmerschutzes zu erwarten.
Der Abänderungsantrag betreffend die Mitversicherung stellt klar auf Leistungen wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen ab, die meiner Meinung nach einen Mehrwert für die Gesellschaft bringen.
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