Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 148

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Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Juni 2006 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, ge­gen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Dolinschek. – Bitte.

 


16.51.18

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Nach der derzeitigen gesetzlichen Lage gebührt das Kinder­betreuungsgeld dem jeweils jüngsten Kind, und das ist unserer Meinung nach zu wenig und gehört ausgeweitet. Diese Gesetzesmaterie sieht daher vor, dass bei Mehrlings­geburten ein 50-prozentiger Mehrlingszuschlag gebührt. Das ist, so glaube ich, im Sinne aller sehr, sehr wichtig. Das hat man auch in den vergangenen Diskussionen ge­sehen. Schon durch die Umstellung auf das Kinderbetreuungsgeld konnten wesentlich mehr Personen als früher mit dem Karenzgeld Kindergeld beziehen. Jetzt gebührt bei Mehrlingsgeburten oder dann, wenn innerhalb von zwei Jahren Kinder dazugeboren werden, dieser Zuschlag.

Diese Neuregelung mit Mehrlingszuschlägen ist für die Familien mit Kindern ein großer Erfolg und eine Erleichterung, denn durch das Kinderbetreuungsgeld wird die Betreu­ungsleistung ermöglicht und erleichtert. Diese Idee, die wir geboren haben und die von Kärnten ausgegangen ist, worauf ich als Kärntner ganz besonders stolz bin, ist natür­lich immer wieder zu verbessern. Es hat natürlich alles auch eine Finanzierungsgrund­lage zu haben. Bei solchen Gesetzesbeschlüssen kann man sich natürlich auch nur immer nach der Decke strecken und muss sich daran halten, was möglich ist. Familien sind uns aber etwas wert. Kinder sollen uns etwas wert sein. Ich meine, dass das ein richtiger Ansatz ist.

Die Kosten halten sich ebenfalls in Grenzen, denn unter der Annahme, dass es bei 20 Mehrlingsgeburten zu nachfolgenden Geburten nach einem Jahr kommt, für die jeweils für zwei Jahre ein Zuschlag in Höhe von 218 € pro Monat gebührt, werden bei insgesamt ungefähr 1 200 Mehrlingsgeburten rund 108 000 € schlagend. Das ist mei­ner Meinung nach von einem Staat wie Österreich doch zu verkraften und ist auch wei­terhin ausbaufähig. – Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie. (Beifall der Bundesräte Ing. Kampl, Mitterer und Vilimsky sowie bei der ÖVP.)

16.53


Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es hiezu weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

16.53.5731. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver-


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