Daher stelle ich folgenden Antrag:
Antrag
gemäß
§ 43 der GO-BR
der Bundesräte Haller, Kollegen und Kolleginnen gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 – SVÄG 2006) (1314 d.B. und 1360 d.B. sowie 7554/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben (TOP 31).
*****
(Beifall bei
der ÖVP.)
16.57
Vizepräsident Jürgen Weiss: Der verlesene Antrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
16.57
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu Beginn meiner Rede kurz nachzufragen: Kollege Haller, sind Sie sich ganz sicher, dass sich Ihre Wortmeldung auf die Vorlage zur Schwerarbeiterregelung bezieht? – Ja. (Bundesrat Ing. Haller: Natürlich nicht nur!)
Ich habe ernsthafte Bedenken und werde mich bemühen, sämtliche Rednerinnen und Redner herzlich einzuladen, zu argumentieren, wie man diesem Regelungswerk ernsthaft seine Unterstützung erklären kann, und letztlich auch all jene Argumente, die im Sozialausschuss aufgetaucht sind, zu widerlegen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Dem Bundesrat liegt heute ein Regelungswerk vor, das sich im Wesentlichen, im politischen Kern auf die so genannte Schwerarbeiterregelung bezieht. Es wäre in diesem Zusammenhang ein fataler politischer Fehler, die gesamte Problematik der staatlichen sozialen Pensionsvorsorge ausschließlich auf die heutige Regelung für die Schwerarbeiter zu fokussieren und auf dieser Grundlage politisch zu bewerten. Dann würde man nämlich den Fehler begehen, sämtliche drei wesentliche Entwicklungen, die wir im Zusammenhang mit dem Pensionsraub der letzten Jahre ... (Zahlreiche Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Selbstverständlich korrigiere ich mich in diesem Zusammenhang gerne, weil es in der Wortwahl der derzeit politisch Mächtigen immer heißt: „Pensionssicherungsreform“. – Ich werde dann noch darauf eingehen, weil die Gesetzesmaterie kompliziert ist.
Es ist ja auch in den Ausschussberatungen zutage getreten, dass diese Gesetzesmaterie insofern kompliziert ist, als wir im Wesentlichen im derzeitigen Pensionsrecht von insgesamt drei Rechtslagen ausgehen müssen: Wir haben die Rechtslage bis 31. Dezember 2003. Wir haben den so genannten Pensionsraub 2003.
Ich sage das in diesem Zusammenhang noch einmal bewusst, sehr geehrte Damen und Herren, und falls Sie es vergessen haben, darf ich Sie alle einladen, sich daran zu
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