besonders schweren Bedingungen arbeiten, eine kürzere Lebenserwartung haben. Daher vertreten wir die Auffassung, dass sie auch entsprechend früher in Pension gehen sollten. Dies sei in diesem Zusammenhang nur einmal kurz erwähnt.
Lassen Sie mich jetzt im Konkreten auf die Schwerarbeiterregelungen und auf die Voraussetzungen dafür eingehen, die der Kollege von der ÖVP, mein Vorredner, bedauerlicherweise verschwiegen und zur Gänze ignoriert hat – um die geht es nämlich heute –: Sie wissen ganz genau, wir müssen die Schwerarbeiterregelung mit der gesetzlichen Voraussetzung, die heute vorliegt, um sie politisch einschätzen zu können, im politischen Kontext mit der einschlägigen Verordnung, der Schwerarbeiterverordnung, lesen. Sie wissen: Man braucht 45 Versicherungsjahre, muss das 60. Lebensjahr erreicht haben und insgesamt zehn Jahre Schwerarbeit innerhalb der letzten 20 Jahre geleistet haben.
Das 60. Lebensjahr! – Herr Kollege Bieringer, wenn Sie jetzt etwas irritiert blicken, dann darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass nicht einmal 20 Prozent der Bauarbeiter in ganz Österreich im aktiven Erwerbsleben das 60. Lebensjahr erreichen. In diesem Zusammenhang sollten Sie nicht irritiert sein, denn als eine der Voraussetzungen, damit man diese Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen kann, braucht man das 60. Lebensjahr! Das hat auch diese Regierung zur Gänze ignoriert.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein spezielles Problem
aufmerksam machen, dessen ausreichende Diskussion bedauerlicherweise im Ausschuss
nicht möglich war. Ich darf daher meine Kollegin, die ÖVP-Bundesrätin
Diesner-Wais, die sich nach mir zu Wort gemeldet hat, einladen, auf dieses eine
Argument, das im Ausschuss leider untergegangen ist, heute hier in ihrer
Wortmeldung einzugehen. Ich werde eine kleine Brücke bauen – nicht, dass
Sie das Gefühl haben, dass das jetzt sozusagen eine unfaire Einladung ist. Es
geht im Wesentlichen um folgenden Umstand, nämlich ... (Zwischenrufe des Bundesrates Höfinger.)
Herr Kollege, ich darf Sie einladen, mir jetzt wieder kurz Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. (Zwischenrufe der Bundesräte Höfinger und Mag. Baier.) Na, vielleicht gelingt es doch, wenn man sich ein wenig bemüht.
KollegInnen, Folgendes – das ist jetzt ein wichtiger Knackpunkt; Kollegin, ich darf Sie einladen, vielleicht können Sie inhaltlich dazu etwas sagen, zumal Sie ja für dieses Gesetz stimmen wollen –: Man braucht innerhalb von 20 Jahren, nämlich vor dem 60. Lebensjahr, zehn Jahre Schwerarbeit. Ich darf Ihnen jetzt ein Beispiel sagen ... (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Ich darf Sie einladen, mir Ihre Aufmerksamkeit zu schenken.
Nehmen wir als Beispiel eine Kollegin oder einen Kollegen, die/der bis zum 49. Lebensjahr schwer gearbeitet hat. – Das kommt vor, Kollege Kühnel. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel, der in der Folge den Saal verlässt.) Und ab dem 49. Lebensjahr, da die Belastungen bis zum 49. Lebensjahr auf dem Arbeitsplatz so groß waren, musste der Kollege seine Tätigkeit ändern. Und er fällt danach, bis zum denkbar 60. Lebensjahr, nicht unter die Kriterien dieser Schwerarbeit. – Man muss immer die Verordnung im Konnex mit dem Gesetz lesen.
Nun hat dieser Kollege 34 Jahre seines Lebens schwer gearbeitet, nur die letzten zehn Jahre nicht mehr – zehn Jahre, die in diesem Fall bedauerlicherweise zeitlich offensichtlich genau schlecht liegen. Wie erklären Sie jetzt diesem Österreicher, dessen Schwerarbeit zeitlich zu früh gelegen ist, sozusagen zum für die Schwerarbeiterregelung falschen Zeitpunkt erfolgt ist, dass das sozial gerecht ist?
Wir haben mehrere Vorschläge gemacht – mehrere! (Bundesrat Mag. Baier: Sagen Sie jetzt!) –, nur: Sie finden sie nicht im Gesetz! Und dass diese Ihre Regelung, Kolle-
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