gin, in hohem Maße gleichheitswidrig und daher unseres Erachtens auch verfassungswidrig ist, das liegt auf der Hand! Wenn Sie in diesem Zusammenhang ein einziges gutes Argument haben, dann sagen Sie es!
Die ständige Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes in diesem Zusammenhang ist nämlich dahin gehend, dass ein Verbot der unsachlichen Differenzierung besteht. Nur wenn eine solche nicht vorliegt, ist eine Regelung verfassungskonform.
Wie wollen Sie erklären, dass es sachlich gerechtfertigt und in Ordnung ist, dass jemand, der 34 Jahre Schwerarbeit geleistet hat, diese aber bedauerlicherweise zu früh, und danach keine Schwerarbeit mehr, nur deshalb nicht unter diese Regelung fällt, weil seine Jahre der Schwerarbeit – die er ja tatsächlich geleistet hat! – zeitlich anders gelagert sind? Treten Sie da hinaus und sagen: Dieses Problem haben wir nicht erkannt, du hast leider Pech gehabt; wir haben ohnehin probiert, aber du bist nicht erfasst!? – So sieht unseres Erachtens eine sozial gerechte Pensionsreform, eine vernünftige Schwerarbeiterregelung keinesfalls aus!
Ich habe jetzt alles schon darzulegen versucht, aber erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang – ich bin auch sehr froh, Herr Staatssekretär, dass Sie heute da sind (Staatssekretär Dolinschek: Ich auch!), und zwar unter einem einzigen Aspekt; ich sage das auch –, jetzt Folgendes zu zitieren:
Es ging um einen Umbau, nicht um einen Abbau! Wir haben das richtige Augenmaß nicht verloren! Der letzte Schritt des sozialen Ausgleichs ist die Schwerarbeiterregelung! – Originalzitate des Herrn Staatssekretärs am 2. Mai 2006 im Zuge der Eröffnung der Landesstelle der Pensionsversicherungsanstalt in der Steiermark.
Dass die Ankündigung: Wir machen eine Schwerarbeiterregelung, ihr braucht euch keine Sorgen zu machen!, ein genialer politischer Schachzug war, gestehe ich Ihnen zu. Das ist aber schon das Einzige! (Bundesrat Konecny: Aber sonst ist es eine ...!) Aber sonst ist es eine Katastrophe, denn was wurde verursacht? – Alle haben sich darum gekümmert, dass sie in die Verordnungsdefinition der Schwerarbeiterregelung gekommen sind, und haben übersehen, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen – nämlich 45 Versicherungsjahre, 60. Lebensjahr, und innerhalb der letzten 20 Jahre zehn Jahre Schwerarbeit – in der Regel nicht erfüllen.
Aber das war ja in Wahrheit auch der Knackpunkt, denn der derzeitigen Bundesregierung ist es ja nicht darum gegangen, einen sozial gerechten Ausgleich für die Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen zu finden, sondern darum, eine Regelung ins Leben zu rufen, von der möglichst wenige erfasst werden. Das war ja der Punkt dabei! Zu Beginn hat man von fünf Prozent gesprochen, mittlerweile ist man auf drei Prozent heruntergegangen, und jetzt hat man noch dreimal nachgerechnet und hat gesagt: Wahrscheinlich werden es ohnedies nur mehr 1,8 Prozent sein – so ein Pech!
Das ist die Art und Weise, wie die derzeit Mächtigen (Bundesrat Mag. Himmer: Es geht nicht um die Prozent, es geht um die Schwerarbeiter!) – ich weiß, das hören Sie auch nicht sehr gerne – mit dem sozialen Anliegen einer staatlichen Pensionsreform umgehen.
Zu den Aktivitäten im Sozialausschuss: Ich weiß, es ist ein bisschen irritierend, wenn wir unser Recht gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates, Auskunftspersonen einzuladen, ExpertInnen einzuladen, in Anspruch nehmen, aber es war gestern schön zu hören – so in Zwischentönen –, dass es sehr interessant sei, mit den Experten zu diskutieren, und dass man da oder dort auch einen ganz anderen Eindruck gewinnen würde.
Darüber hinaus möchte ich nur sagen, dass Herr Generaldirektor Wetscherek sämtliche Antworten, die einen rechtssicheren Vollzug durch die Pensionsversicherungsan-
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