Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 162

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onsbeiträge oder niedrigere Pensionen. Man hat einen Mix daraus gemacht. (Zwi­schenrufe bei der SPÖ.) Woher Sie Ihre 34 Prozent Verlust nehmen, ist mir ein Rätsel (Bundesrat Gruber: Da muss man rechnen können! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), denn 15 Prozent Verlust-, Abschlagsdeckelung hat es immer gegeben. (Bundes­rat Mag. Klug: ... nur weil es den ÖGB gibt!)

Sie müssen Folgendes bedenken: Bei der Schwerarbeiterregelung werden jene Leute berücksichtigt, die in den letzten 20 Jahren ihrer Berufstätigkeit zehn Jahre lang schwer gearbeitet haben (Bundesrat Stadler: Wer kann das noch?), sodass sie mit dem 60. Lebensjahr ebenfalls mit einem geringeren Abschlag in Pension gehen kön­nen, nämlich mit 1,8 Prozent.

Ziehen Sie zum Vergleich einen Invaliditätspensionisten heran (Bundesrat Gruber: Wie viele gibt es denn?) – dort hat sich nichts geändert. Ich gebe Ihnen Recht, dass die Zahl der Invaliditätspensionen gestiegen ist, natürlich, weil es die frühzeitige Alters­pension auf Grund langer Versicherungsdauer oder wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr gibt. Keine Frage. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) – 41 Prozent der Perso­nen, die im Jahr 2004 in Pension gegangen sind, sind in Invaliditätspension gegangen.

Das ist eine Rechenaufgabe: Wie viel bekommt jemand, der mit 56 Jahren in die Invali­ditätspension geht – das können Sie sich ausrechnen –, bei einem 15-prozentigen Deckel, 9 Jahre früher, 1,67 Prozent Abschlag pro Jahr, und wie viel bekommt jemand, der mit dem 60. Lebensjahr auf Grund von Schwerarbeit geht und 540 Versicherungs­monate hat? Der Unterschied liegt in den 540 Versicherungsmonaten – da zählen auch die Ersatzzeiten mit!

Es sind 15 Prozent der Österreicher, die das im Jahr 2005 überhaupt erreicht haben (Bundesrat Mag. Klug: Den Menschen mit 15 Prozent kann es nicht geben, weil Sie gesagt haben, ...!), das sage ich Ihnen auch dazu. Erkundigen Sie sich nach den Zah­len, erkundigen Sie sich bei der Pensionsversicherungsanstalt, wie das aussieht!

Ich muss Ihnen noch Folgendes mitgeben: Nachtschwerarbeitsgesetz, das die Grund­lage für die Schwerarbeitsregelung war – da können Sie Ihrem Kollegen Keck auch einiges sagen. (Bundesrat Gruber: Sie sind ja eingeladen, fahren Sie einmal hin! Sie trauen sich nicht einmal hinzufahren!) Das war eine Lex Voest, die seinerzeit geschaf­fen wurde: Dort sind 15 Jahre notwendig – bei uns sind 10 Jahre notwendig! All jene, die nur 12, 13 oder 14 Jahre nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz gearbeitet haben, bekommen diese Pension dort nicht. Wenn in Zukunft 10 Jahre innerhalb der letzten 20 Jahre gelten, dann kommen diese Leute auch in die Schwerarbeiterregelung. (Bun­desrat Gruber: Wenn es sie nicht mehr gibt!) Sagen Sie auch das Herrn Betriebsrat Keck, damit er einmal Bescheid weiß! Das ist ganz wichtig, Herr Kollege.

Wenn Sie sagen, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund ein so tolles Modell ge­habt hat, sage ich Ihnen: Ich kenne keinen Vorschlag einer Pensionsreform, in dem die Invaliditätspension oder die Berufsunfähigkeitspension mit einer Schwerarbeiterrege­lung in Verbindung gebracht wurde. Einen solchen Vorschlag kenne ich nicht!

Ich kenne aber den Vorschlag der Parallelrechnung, der von den Sozialpartnern ge­kommen ist. Mir wäre eine Stichtagsregelung lieber gewesen, aber die Mehrheit hat so entschieden. Vorschlag: Österreichischer Gewerkschaftsbund, das sage ich einmal dazu. (Bundesrat Konecny – in Richtung ÖVP –: Diese Mehrheit!)

Die letzten 20 Jahre, um das noch zu präzisieren, sind deshalb entstanden, weil die Administrierbarkeit, die Rückverfolgung für die Pensionsversicherungsanstalt umso schwieriger wird, je weiter zurück die Zeiten liegen. (Bundesrat Mag. Klug: Sie waren in einer Sackgasse! – Bundesrat Gruber: Er ist immer noch in der Sackgasse! Die können ja aus der Sackgasse gar nicht heraus!) Die letzten 20 Jahre werden deshalb


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