Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 163

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herangezogen – die AUVA hat das auch bestätigt –, weil im höheren Alter Schwer­arbeit wesentlich schwieriger zu verrichten ist als vorher, und darum geht es. Genau darum geht es! (Bundesrat Gruber: Der Verfassungsgerichtshof freut sich schon!)

Ich bin froh darüber, dass wir diese Regelung so getroffen haben. Verbesserungen kann es immer geben. (Bundesrat Gruber: Verschlechterungen habt ihr eh genug ge­macht!) Ich lade Sie herzlich dazu ein, auch hier Verbesserungsvorschläge einzubrin­gen.

Ich möchte Ihnen noch Folgendes sagen: Man darf nicht nur eines sehen, man muss alles sehen. Es gibt verschiedene Regelungen in Österreich. Es gibt die Invaliditäts­pension, die Alterspension, den Pensionskorridor, die Hacklerregelung und so weiter, und da muss man die Leute richtig beraten, jedem einzelnen Menschen sagen, wie er am günstigsten fährt.

Ich bringe Ihnen jetzt ein Beispiel von einem Menschen, der am 17. März 1950 gebo­ren wurde und für den man verschiedene Dinge ausgerechnet hat: Er könnte unter die Schwerarbeiterregelung fallen, weil er unter chemischen Einflüssen gearbeitet hat, er könnte unter die Hacklerregelung fallen, er könnte in die Invaliditätspension gehen – wie viel würde er jeweils zu welchem Zeitpunkt bekommen? Man muss den Leuten klar darlegen, wie es in jedem dieser Fälle ausschaut.

Der Sinn und Zweck des Ganzen ist, dass man jenen Leuten, die im Leben schwer ge­arbeitet haben, einen Bonus gibt. (Bundesrat Gruber: Die fallen durch den Rost!) Ich glaube, das ist auch legitim.

Ich bin froh darüber, dass wir in Österreich diese Lösung gefunden haben. Es werden noch viele Staaten diese Lösung kopieren und einführen. Die OECD interessiert sich für dieses Modell. Ich hoffe, dass es auch in der Bundesrepublik Deutschland endlich einmal zu solch einer Regelung kommt. Alle Parteien, in Österreich und anderswo, reden davon, für Schwerarbeiter etwas zu tun. (Bundesrat Mag. Klug: Aber nicht so!) – Wir aber haben es umgesetzt! (Bundesrat Gruber: Aber die drei werden wir noch ken­nen lernen, die den Anspruch bekommen! Die laden wir das nächste Mal persönlich ein, die drei!) Darauf bin ich stolz.

Österreich ist somit ein Vorreiter betreffend Regelung für schwer arbeitende Men­schen, und das ist auch richtig so.

Wenn Sie sagen, der Verfassungsgerichtshof werde das aufheben (Bundesrat Gruber: Genau so ist es!), sage ich Ihnen: Darauf bin ich neugierig. Das schaue ich mir an! (Bundesrat Mag. Klug: Aber von außen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Dann hätte er aber das Nachtschwerarbeitsgesetz ebenfalls schon aufheben müssen.

Das Wichtige beim Nachtschwerarbeitsgesetz und bei der Schwerarbeiterregelung ist (Bundesrat Gruber: Ihr seid die Einzigen, die die Arbeitsplätze für den Verfassungs­gerichtshof sichern!), dass hier nur eine Komponente notwendig ist und nicht beide: Entweder arbeitet jemand regelmäßige Nachtschichten, oder er hat eben die Schwer­arbeit, wie sie definiert worden ist. Das ist eine Erleichterung für Leute, die schwer ge­arbeitet haben. Es macht keinen Unterschied zwischen unselbständig, selbständig und in der Landwirtschaft Tätigen. Genau aus diesem Bereich kommen zirka 82 Prozent jener, die in die Invaliditätspension gehen.

Sie müssen die Zahlen verfolgen! (Bundesrat Mag. Klug: Verfolgen Sie die Zahlen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Aber Sie gehen nicht mit dem notwendigen Ernst an die Sache heran. Es tut mir eigentlich Leid, dass gerade die sozialdemokra­tische Fraktion hier nicht mitgeht und diesen Gesetzesbeschluss hinauszögert. (Beifall des Bundesrates Ing. Kampl sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

17.52

 


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