Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 174

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Ich darf mich bei dieser Bundesregierung herzlich bedanken für die soziale Sicherheit, sie ist in guten Händen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.) Ich bedanke mich nament­lich auch bei Herrn Staatssekretär Dolinschek und bei Frau Bundesministerin Gastin­ger. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.31


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Der Antrag der Bundesräte Mayer, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Professor Konecny. Ich erteile es ihm.

 


18.31.41

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im Sinne der Sitzungsökonomie bin ich durchaus bereit, eine gewisse Arbeitsteilung mit Herrn Kollegen Mayer einzugehen. Er hat im ersten Teil seiner Rede eine Reihe von Bestimmungen aufgezählt, die auch wir, sage ich dazu, positiv beurteilen. Nicht, weil sie den großen sozialpolitischen Fortschritt darstellen, aber, weil sie notwendig und sinnvoll sind und zur Abrundung und Glättung der gesetzlichen Lage etwas beitragen.

Ich habe in meinen vorigen Ausführungen zu einem ganz anderen Thema gesagt, dass wir viele Bestimmungen oder entscheidende Bestimmungen dieser Vorlage begrüßen, dass es einen Wermutstrophen gibt und dass wir uns in Abwägung entschlossen haben, dort keinen Einspruch zu erheben. Im gegenständlichen Fall, bei aller Anerken­nung der Tatsache, dass hier einige Dinge enthalten sind, denen wir zustimmen kön­nen, gibt es zwei durchaus gewichtige Gesichtspunkte – einen, den Kollege Mayer übergangen hat, und einen, über den er in einer Art und Weise gesprochen hat, die ich nicht teilen kann, und zwar grundsätzlich nicht teilen kann –, dessentwegen wir diese Abwägung im gegenständlichen Fall anders getroffen haben, nämlich mit dem ja be­reits aus dem Ausschuss vorliegenden Antrag auf einen Einspruch.

Es ist schon, sage ich dazu, problematisch genug gewesen, dass der Nationalrat ur­sprünglich von der Regierungsseite her mit einer Gesetzesvorlage konfrontiert wurde, in der die Möglichkeit der Mitversicherung von LebensgefährtInnen nicht vorgesehen war, sondern diese Regelung erst in zweiter Lesung hineinimplantiert wurde, nicht zu­letzt auf Drängen der beiden in jenem Haus in Opposition und Minderheit befindlichen Fraktionen.

Es ist aber – und der Argumentationsweise des Kollegen Mayer kann ich nicht im Ent­ferntesten folgen – hier erneut eine Diskriminierung im Gesetzestext vorgenommen worden, weil, bei allen Begrenzungen der Möglichkeit, das in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur auf verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften abgestellt wird. Ich weiß, ich spreche hier von vermutlich einer kleinen Anzahl von möglichen Fäl­len, in denen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden könnten. Aber hier geht es nicht nur um konkrete Maßnahmen zugunsten bestimmter Gruppen der Bevölkerung, hier geht es auch um einen Symbolcharakter. Ich glaube, dass wir als gesetzgebende Körperschaft keine Bestimmungen mehr beschließen sollten, in der nach der sexuellen Orientierung diskriminierend unterschieden wird. – Das ist ein Grund dafür, dass wir gegen diese Vorlage insgesamt einen Einspruch beantragt haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das Zweite – darüber erst gar nicht zu sprechen hat Kollege Mayer vorgezogen – ist eine weder von der Systematik noch von der Logik, noch von der Zusammensetzung in diesem Gesetz nachvollziehbare Strafmaßnahme gegen Eisenbahner; gegen eine zu­gegebenermaßen auch in diesem Fall kleine Gruppe von Eisenbahnern, es wird um etwa 40 Leute pro Jahr gehen. Bisher war es so, dass ab der 19. Woche die Versehr-


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