Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 175

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tenrente an Eisenbahner bei gleichzeitigem Krankengeldbezug ausgezahlt wurde. In einem in Wirklichkeit Federstrich – man hätte jede Zahl nehmen können, man hätte vor allem auch die alte lassen können – wird dieser Bezug auf die 27. Woche, das heißt ab der 27. Woche, hinausgeschoben – acht Wochen später! Auch wenn eine Differenz zwischen der Entgeltfortzahlung und dem Krankengeld da ist und das Krankengeld niedriger ist als die Versehrtenrente, wird trotzdem nicht früher ausbezahlt. Ich habe keine Ahnung, warum man sich zu dieser Maßnahme entschlossen hat. Bei 40 Per­sonen im Jahr kann es sich nicht wirklich um budgetäre Gründe handeln. Das saniert nichts.

Ich weiß nicht – doch, ich weiß schon ungefähr, was die Eisenbahner angestellt haben: Sie wählen immer Rot, das ist ja wirklich unfreundlich von ihnen. Diese Strafmaß­nahme aber ist eine ganz gezielte Schlechterstellung einer durch einen Arbeitsunfall schwerst geprüften Personengruppe. Gott sei Dank kommt das nicht so oft vor, ich weiß nicht, womit sie sich diese Strafe verdient haben. Und das ist der zweite Grund dafür, dass wir Einspruch erheben: weil wir einfach nicht widerspruchslos solch eine Strafexpedition gegen soziale Rechte – die ihre historische Begründung haben, das gebe ich zu – hinnehmen wollen.

Ich möchte mich Kollegem Mayer auch in meinem Schlusswort anschließen. Auch ich bedanke mich bei der Bundesregierung dafür, dass es bescheidenste Reste des öster­reichischen Sozialsystems trotz alledem immer noch gibt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.38


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­rätin Konrad. Ich erteile es ihr.

 


18.38.21

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministe­rin! Herr Staatssekretär! Eine Vielzahl von Regelungen, die in diesem Paket enthalten sind, ist so gestaltet, dass wir ihnen eigentlich zustimmen wollten und auch hätten zustimmen können, gäbe es da nicht diese Neufassung des § 123 ASVG, die ja schon diskutiert wurde, die im Nationalrat beantragt und dort auch beschlossen wurde.

Wie wir schon gehört haben, hat der Verfassungsgerichtshof diese bestehende Rege­lung über die begünstigte Mitversicherung in Lebensgemeinschaften aufgehoben, weil sie gleichgeschlechtliche Paare von der begünstigten Mitversicherung ausschließt oder sie zumindest massiv erschwert, es sei denn, jemand hat sich in dieser Beziehung vier Jahre der Erziehung von Kindern gewidmet.

Die Regierungsparteien haben auf diesen Beschluss des Verfassungsgerichtshofes dermaßen reagiert, dass sie einen Abänderungsantrag eingebracht haben, der nun praktisch alle Lebensgemeinschaften, in denen es keine Kinder gibt, von der begüns­tigten Mitversicherung ausschließt.

Ein Redner der ÖVP hat gemeint, es sei Privatsache, wie Menschen ihre Beziehungen gestalten und in welcher Form sie zusammenleben. Das würde ich auch sagen, nur sehen wir in der Realität, dass sich der Staat dann doch einmischt, indem er eine Wer­tung abgibt, wie Beziehungen ausschauen müssen, indem er der Meinung ist, dass es hier diese und jene Begünstigung gibt. Wir wissen aus Erfahrung, dass homosexuelle beziehungsweise gleichgeschlechtliche Partnerschaften offenbar nicht zu denjenigen gehören, die der Staat gleichstellen möchte.

Ich freue mich, dass die Bundesministerin hier ist, von der eine andere Meinung zu hören ich immer sehr erfreut war. Ich hoffe sehr, dass Sie sich in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft auch durchsetzen können, und wünsche Ihnen bei diesen Ihren Be-


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