Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 176

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mühungen alles Gute. (Beifall der Bundesräte Ing. Kampl und Mitterer sowie der Bun­desrätin Zwazl.)

Faktisch ist es aber leider so, dass in Österreich gleichgeschlechtliche Paare rechtlich alles andere als gleichgestellt sind. Da geht es gar nicht so sehr um die Frage, ob diese Mitversicherung sinnvoll ist oder nicht, aber dann, wenn sie besteht, finde ich es nicht gerecht, dass sie nur für die vom Staat als moralisch anerkannten definierten Beziehungen gelten soll.

Ich werde jetzt einfach ein paar Zitate aus der Begründung dieses Antrages im Natio­nalrat bringen und dann dazusagen, was mir beim Lesen derselben durch den Kopf gegangen ist.

Ich zitiere aus der Begründung des Antrages im Nationalrat:

Hier wird argumentiert, dass „gerade das Fehlen von gegenseitigen Rechten und Pflichten ein Wesensmerkmal einer Lebensgemeinschaft ist, also nicht einmal der ver­sicherte Lebensgefährte selbst – geschweige denn die Versichertengemeinschaft – ir­gendeine Verpflichtung hat, die Krankenversicherung seines Partners sicherzustellen“.

Man muss dazusagen: Ein Grund, warum es diese gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht gibt, ist nicht so sehr der, dass Menschen nicht reif genug sind oder sich nicht binden wollen, sondern der, dass vielen Menschen, nämlich jenen, die in gleichge­schlechtlichen Partnerschaften leben, diese Möglichkeit nicht gegeben wird, und zwar vom Staat. Es ihnen hier vorzuwerfen und als Begründung zu verwenden, warum sie dieses Privileg dann nicht in Anspruch nehmen dürfen, das halte ich nicht für gerecht.

„Sehr wohl“, so wird hier weiter argumentiert, sei aber „die begünstigte Mitversicherung von Ehegatten ohne Kinder oder Pflegeleistungen für die Versichertengemeinschaft zu­mutbar und sachlich gerechtfertigt“, und zwar aus folgenden Überlegungen:

„Die Ehe ist nach wie vor die beste Grundlage von stabilen Familien und die bestmög­liche Ausgangssituation für Kinder.“ 

Das ist vielleicht Wunschdenken. Es ist nicht automatisch so, dass eine Ehe die beste Grundlage ist, um ein Kind aufzuziehen. Es ist nicht automatisch so, dass Ehe die bestmögliche Ausgangssituation für ein Kind garantiert.

Ich muss auch sagen: Mit dieser Aussage werden allein erziehende Eltern herabge­würdigt, denn ihnen wird unterstellt, dass sie nicht die bestmögliche Ausgangssituation für ihre Kinder zustande bringen.

In der Antragsbegründung heißt es weiter:

„Die Versichertengemeinschaft profitiert auf lange Sicht von jedem Kind, das künftig durch (möglichst hohe) Beiträge die Versicherung aufrechterhält.“ – Dies ist ein Argu­ment dafür, dass die Ehe hier zu bevorzugen ist.

Es heißt weiters in der Antragsbegründung:

„In einer Ehe besteht eine gegenseitige Unterhaltspflicht und ein entsprechender Ver­sorgungsanspruch des nicht berufstätigen Ehegatten; das unterscheidet sie maßgeb­lich von der rechtlich unverbindlichen Lebensgemeinschaft.“ 

Ich habe schon ausgeführt: Diese rechtliche Unverbindlichkeit ist zu einem Teil selbst gemacht. Es ist vielen Menschen nicht möglich, rechtliche Verbindlichkeiten in ihrer Be­ziehung herzustellen, auch wenn sie es wollten.

Dann heißt es weiter – und dieser Absatz hat mich richtiggehend amüsiert –:

 


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