Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 177

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„Die Ehe weist eine erhöhte Bestandssicherheit im Vergleich zu bloßen Lebensgemein­schaften auf. Es ist daher mit höherer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Ehegatten sich gegenseitig auch in schlechten Zeiten wie z.B. bei Pflegebedarf unter­stützen und diese Lasten nicht sofort unmittelbar für die Versichertengemeinschaft schlagend werden.“

Das mit der Bestandssicherheit ist so eine Frage. Ich glaube, zwei Drittel aller Ehen werden momentan geschieden. Niemand wünscht sich das, aber es ist ein Fakt. Ich würde nicht automatisch unterstellen, dass eine Lebensgemeinschaft instabiler oder von kürzerer Dauer ist, als es eine Ehe ist.

Zu unterstellen, dass sich Menschen in Lebensgemeinschaften, sobald es schwierig wird, wie zum Beispiel bei Pflegebedarf, aus dem Staub machen würden und quasi den Partner der Versichertengemeinschaft als Versorgungspflicht zuschanzen würden, hal­te ich wirklich für eine gemeine Unterstellung.

Zum Abschluss heißt es:

„In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle werden in Ehen Kinder erzogen; ein Abstel­len auf diesen Normalfall ist daher auch verfassungsrechtlich zulässig.“

Nun ist es so: 35 Prozent der in Österreich geborenen Kinder im Jahr 2003 wurden un­ehelich geboren – das ist ein erklecklicher Anteil. Man muss sich einmal von der Vor­stellung lösen, dass die Ehe der Normal- und Idealzustand ist, wo es dann – ich weiß nicht, wie viele es momentan sind – 2,3 Kinder gibt. Das ist eine idealtypische Familie, die Sie in Fernsehserien der fünfziger und sechziger Jahre finden werden. Das ist nicht unbedingt so in der Realität. Es ist höchste Zeit, dass die verschiedenen Lebensent­würfe und verschiedenen Formen des Zusammenlebens auch rechtlich akzeptiert wer­den. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist jedenfalls nicht akzeptabel – und deshalb ist es von unserer Seite her mehr als gerechtfertigt, diesen Einspruch hier zu beschließen –, dass die Diskriminierung, die der Verfassungsgerichtshof beeinsprucht hat, fortgesetzt wird und die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare auf kinderlose unverheiratete Paare ausgeweitet wird. Dem können wir keine Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen und bei Bundes­räten der SPÖ.)

18.45


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Gastinger. Ich erteile es ihr.

 


18.45.23

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Ich möchte zuerst anmerken – und das hat ja auch Herr Bundesrat Mayer schon sehr ausführlich getan –, dass dieser Gesetzentwurf meiner Amtskollegin, an dem auch Frau Bundesministerin Haubner maßgeblich beteiligt war, sehr viele Verbesse­rungen vorsieht. Ich danke der Opposition, dass diese Verbesserungen sehr wohl gesehen werden.

Ich möchte kurz einige anführen:

Verlängerung der Schutzfrist nach Ausscheiden aus der Krankenversicherung von drei auf sechs Wochen. – Damit schließen wir eine Versicherungslücke.

Einbeziehung der Funktionärinnen und Funktionäre des Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverbandes in die Teilversicherung, in die Unfallversicherung. – Das ist zwar ein kleiner, aber für diese Personengruppe sehr wichtiger Bereich.

 


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