Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 178

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Schaffung einer Meldepflicht für die Beschäftigten bei Arbeitskräfteüberlassung bei Ar­beitsunfällen und Berufskrankheiten.

Ergänzung der Berufskrankenliste im ASVG.

Einführung einer Günstigkeitsregelung für die Bemessung von Wochengeld für Not­standshilfebezieherInnen. – Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Punkt ist, der auch für die Ärmsten der Armen, die NotstandshilfebezieherInnen, zumindest eine kleine Verbesserung möglich macht, denn es sind sicherlich sehr schwierige Zeiten, wenn man nur die Notstandshilfe hat und praktisch auf das Wochengeld angewiesen ist und ein kleines Baby zu versorgen hat.

Die Neuregelung des Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger nach einem Vorschlag der Gebietskrankenkassen.

Die Ausdehnung der Verwendung der e-card. – Das wurde bereits angesprochen. Das brauchen wir in anderen Bereichen auch noch. Es auch der Bundesrat im Zusammen­hang mit der Patientenverfügung gefordert, dass wir diese Registrierung vornehmen. Ich hoffe, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen werden können, damit wir auch für den Bereich in meinem Ressort, wo wir Verwendung hätten, die e-card nützen können. Auch das ist sehr zu begrüßen.

Ein ganz wichtiger Punkt ist die gesetzliche Verankerung von besonderen Frauenförde­rungsmaßnahmen in der Sozialversicherung. Ich glaube, dass wir alle unseren Beitrag dazu leisten sollten, die Gleichstellung von Mann und Frau durch spezielle Frauenför­derung zu gewährleisten.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es aus Sicht der Opposition – so, wie es Herr Professor Konecny schon angeführt hat – zwei Punkte gibt, die auf Kritik gestoßen sind. Fangen wir einmal bei der Mitversicherung an!

Sie kennen sicherlich meine persönliche Meinung dazu, wie ich zur Gleichstellung von homo- und von heterosexuellen Beziehungen stehe. Ich glaube, dazu brauche ich mich nicht weiter zu äußern.

Sie wissen auch, dass ich Demokratin bin und daher weiß, dass ich demokratische Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen habe, genauso wie wir alle hier in diesem Saal, und deswegen brauche ich dazu nichts weiter zu sagen.

Ich möchte aber Folgendes schon noch ausführen: dass das Verfassungsgerichtshof­erkenntnis selbst vorgesehen hat, dass in der familienpolitischen Zielsetzung bei der Mitversicherung für den Gesetzgeber die Möglichkeit besteht, eine Einschränkung auf eine Hausgemeinschaft mit Kindern in dieser Bestimmung vorzusehen. Das ist selbst aus dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis zu erkennen, und die Mehrheit im National­rat hat sich entschlossen, mit dieser neuen Mitversicherungsregelung, die auf Grund des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses neu zu machen war, diesen Weg zu gehen.

Ich sehe das folgendermaßen: Ich habe das sicher so zur Kenntnis zu nehmen. Das ist sicherlich auch ein gangbarer Weg, wie ihn der Verfassungsgerichtshof vorgezeichnet hat.

Herr Professor Konecny hat noch einen weiteren Bereich angesprochen, und zwar den Regelungsbereich bei den Eisenbahnern mit der Überschneidung Krankengeld und Versehrtenrente. Es ist so: Das wurde auf Anregung der Versicherungsanstalten der Eisenbahner und des Bergbaues in das Gesetz aufgenommen. Es ist klarzustellen, dass hier keine inhaltliche Änderung vorgesehen wird, sondern nur eine Klarstellung, um eben die Doppelbelastung von Krankengeld und Versehrtenrente zu vermeiden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite