Bundesrat Stenographisches Protokoll 735. Sitzung / Seite 179

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Das war eigentlich der einzige Hintergrund dieser Regelung. Da ist es überhaupt nicht darum gegangen, dass man auch nur einen Menschen benachteiligen wollte. Also das war nicht die Intention des Gesetzgebers! (Bundesrat Konecny: Es hat der Nationalrat die Möglichkeit, das zu korrigieren!)

Die Intention des Gesetzgebers speziell bei diesem Gesetz war, dass man wirklich ver­sucht hat – und das sage ich jetzt nicht nur im Namen meiner AmtskollegInnen, son­dern auch im Namen der gesamten Bundesregierung –, gerade im sozialrechtlichen Bereich Besserstellungen für, wie ich zugebe, verschiedene kleine Personengruppen zu erreichen – aber doch Besserstellungen in verschiedenen Bereichen! Ich glaube, dass auch das gewürdigt werden sollte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

18.50


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der dem schriftlichen Ausschussbericht beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – (Bundesrat Dr. Kühnel hebt die Hand, nimmt sie aber sofort wieder herunter. – Demonstrativer Beifall bei der SPÖ für Bundesrat Dr. Kühnel. – Bundesrätin Bachner: Danke, Herr Kühnel!) – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist so­mit angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Mayer, Kollegin­nen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

18.51.3934. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 24. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird (12. Novelle zum NVG 1972) (820/A und 1479 d.B. sowie 7558/BR d.B.)

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Wir gelangen nun zum 34. Punkt der Tagesordnung.

*****

Bevor ich Sie, Frau Bundesministerin, verabschiede, möchte ich Ihnen – ich denke, dass ich in unser aller Sinn spreche – zum bevorstehenden Ereignis das Allerbeste wünschen. (Allgemeiner Beifall. – Bundesministerin Mag. Gastinger: Wir sehen uns noch!) Man weiß es nie! (Bundesministerin Mag. Gastinger: Darf ich noch ganz kurz das Wort ergreifen, Frau Präsidentin?) – Bitte.

 


18.52.18

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Danke vielmals! Aber ich hoffe doch, dass ich auch Ende Juli bei der Bundesratssitzung, in der wir Justizthemen be­handeln werden, hier im Bundesrat anwesend sein kann, sodass ich annehme, dass


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