Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 13

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

hin. Allein durch die Existenz des Bundesrates werden viele Gesetze föderalistischer, weniger zentralistisch und somit bürgernäher formuliert.

Freilich kann und muss man über alles in der Demokratie diskutieren, etwa darüber, wie viele Abgeordnete zum Nationalrat, wie viele Mitglieder des Europäischen Parla­ments, wie viele Landtagsabgeordnete und wie viele Mitglieder im Bundesrat not­wendig sind, eines allerdings steht fest: Eine repräsentative Demokratie braucht Repräsentanten; der Staat braucht auch Gesichter, möglichst hochwertige und mög­lichst gut qualifizierte. Der Bürger und die Bürgerin stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit, deren Interessen, Sorgen, Hoffnungen, Sehnsüchte und Wünsche sind Anlass, Ziel und eigentlicher Sinn unserer Arbeit als Abgeordnete in diesem Haus oder anderen Häusern.

Zugegeben, wir sind nur Teil und Etappe im Prozess der österreichischen Gesetz­gebung. Es ist aber doch eigenartig, dass Kritiker des Bundesrates, gewollt oder ungewollt, ausschließlich die Arbeit hier in diesem Saal hinterfragen, negativ bewerten oder überhaupt in Frage stellen. Die Arbeit in der Gesetzgebung ist ja nur der Abschluss eines längeren Prozesses, eines Prozesses, dem immer eine Informations- und Bewertungsphase vorangegangen ist.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen dabei geht, aber ich glaube, dass Sie ähnlich denken. Die Arbeit eines Abgeordneten beginnt keineswegs beim Eingang ins Parlament durch die Sicherheitsschleuse und endet keineswegs beim Ausgang durch dieselbe. Abge­ordneter und damit Repräsentant dieses Staates in seiner demokratischen Ausformung ist jeder von uns, und das zumeist rund um die Uhr.

Ebenso sind wir als Bundesräte Sensoren für Themen, die unsere Wählerinnen und Wähler in den Ländern, Regionen, in den Bezirken, im Wahlkreis oder in der jeweiligen Heimatgemeinde bewegen. Jeder gute Abgeordnete ist Vermittler, Interpret, Bewerter, Problemlöser, oft auch Antreiber – jedenfalls immer Begleiter im demokratischen Prozess. Jeder und jede von Ihnen in diesem Hause ist auch Brückenbauer zwischen Vereinen oder Einzelpersonen, zwischen Verbänden, Institutionen, Kammern und Interessenvertretungen und der Gesetzgebung im Parlament.

Als Mitglieder des Bundesrates sind wir Repräsentanten des demokratischen Staates bei bilateralen und multilateralen offiziellen Kontakten, Konferenzen und Tagungen, als Vorsitzende von Ausschüssen oder als einfache Mitglieder in demokratischen Gremien. Wir sind Interpreten der Politik, Aufklärer von vermeintlich schwierigen Zu­sam­menhängen und Sachverhalten, ja oft auch Vortragende für Staatsbürgerkunde, wenn ich nur an die zahlreichen Führungen im Parlament bei Veranstaltungen, Ver­sammlungen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Anlässen denke.

Als Mitglieder des Bundesrates sind wir auch Repräsentanten des Staates, auch als Vertreter von Regierungsmitgliedern oder des jeweiligen Landeshauptmannes bei Veranstaltungen etwa. Bei all diesen Anlässen ist mir noch nie die Frage gestellt worden – und ich glaube, auch Ihnen nicht –, ob Österreich zu viele Abgeordnete hat. Als Mandatare, im konkreten Fall als Mitglieder des Bundesrates, überbringen wir den Dank der Republik, des zuständigen Regierungsmitgliedes, des Bundes oder des Landes an die Körperschaften und Vereine, an zahllose ehrenamtlich Tätige, beispiels­weise beim Roten Kreuz, bei der Feuerwehr, bei sozialen, kulturellen, karitativen Organisationen und anderen Initiativen.

Als Mitglieder des Bundesrates sind wir sowohl in den Landtagsklubs und im jeweiligen Landtag als auch im Nationalratsklub und somit in der Bundesgesetzgebung stark verankert und über die aktuellen Themen und Gesetzesmaterien sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene ausreichend informiert.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite