Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das
Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 – GRÄG
2006) (1414 d.B. und 1495 d.B. sowie 7539/BR d.B. und
7601/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit
Österreich GmbH (GÖGG) erlassen wird, das Bundesgesetz über die
Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut
für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz
geändert werden (1430 d.B. und 1496 d.B. sowie
7602/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna
Elisabeth Haselbach: Wir gehen jetzt in die Tagesordnung ein und
gelangen zu den Punkten 1 und 2, über welche die Debatte unter einem
abgeführt wird.
Die Berichterstattung zu den Punkten 1 und 2 hat Herr Bundesrat Dr. Gumplmaier übernommen. Ich ersuche um die Berichte.
Berichterstatter Dr. Erich Gumplmaier: Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Ärztegesetz 1998 und das Rezeptpflichtgesetz geändert werden (Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006).
Die Beratungen haben zum Ergebnis geführt, dass der Gesundheitsausschuss den Antrag stellt, der Bundesräte möge beschließen, gegen den Beschluss des Nationalrates betreffend das erwähnte Bundesgesetz mit der schriftlich vorliegenden Begründung Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den ersten Bericht. Darf ich um den zweiten bitten.
Berichterstatter Dr. Erich Gumplmaier: Ich bringe weiters den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH erlassen wird, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds „Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen“ aufgehoben und das Gesundheitsförderungsgesetz geändert werden.
Das Ergebnis der Beratungen hat zu folgendem Antrag geführt: Der Bundesrat wolle beschließen, gegen den Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben. – Die Begründung liegt ebenfalls in schriftlicher Form vor, und es wurde vereinbart, auf eine Verlesung zu verzichten.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichte und die Antragstellungen.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
11.01
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bundesgesetz über die Gesundheits-GmbH –
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