Bundesrat Stenographisches Protokoll 736. Sitzung / Seite 76

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Formulierungen finden sollten und vor allen Dingen auch Wege, die entsprechenden Rechtsschutz gewähren.

Ich komme jetzt zu einem Bereich, der wirklich langsam dramatische Ausmaße annimmt: Ihre Bundesregierung, Frau Bundesminister, hat Zehntausende Wohnungen auf den Markt geworfen, die vorher eingebettet waren in sehr korrekte, ordentliche gemeinnützige Wohnungsgesellschaften. Durch den Verkauf der WAG, durch den Verkauf der BUWOG gingen diese Wohnungen an private Anleger über, die jetzt natürlich versuchen, ein Maximum aus diesem Wohnbestand zu lukrieren. Das heißt, man schaut, wo es nur möglich ist, aus den Betriebskosten ein Maximum heraus­zuholen, jede Mieterhöhung, die nur irgendwie gangbar ist, rechtlich durchzuziehen. – Und das ist natürlich eine sehr tragische Geschichte.

Wenn Sie sagen, es sei doch nicht alles so schlimm, dann wird, so denke ich, die Mieter­vereinigung gerne bereit sein, Ihnen ein entsprechendes Privatissimum zu gewähren. Sie können sich dann vor Ort von der Sachlage überzeugen. Ich selbst komme aus dem wirtschaftlichen Bereich und kann sagen – und das wird mir Kollegin Zwazl bestätigen, vielleicht auch Kollege Ager, obwohl in Tirol die Situation ein bisserl anders ist –, dass die überwiegende Zahl von Gewerbebetrieben in der Gastronomie in einem Objekt eingemietet ist, dass die Mieten ständig gestiegen sind, die Umsatz­rendite dieser Unternehmungen aber nicht. – Auch das ist eine tragische Situation.

Wir haben uns daher gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Grünen dazu entschlossen, hier und heute folgenden Entschließungsantrag, der, mit den ent­sprechenden Unterschriften versehen, dem Herrn Präsidenten übergeben wurde, einzubringen:

 Entschließungsantrag

der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Stefan Schennach, Gabriele Mörk, Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Änderungen im österreichi­schen Wohnrecht

Die unterfertigten Bundesräte stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, Gesetzesvorlagen auszuarbeiten und dem Parlament zuzuleiten, welche das Ziel verfolgen, nachfolgende Forderungen in geeigneter Weise umzusetzen:

1. Der Anwendungsbereich – und damit der Preisschutz – des Mietrechtsgesetzes soll auf andere Mietverhältnisse ausgedehnt werden.

2. Durch die Begrenzung der Zuschläge auf max. 25 Prozent vom Richtwert und einen Katalog der erlaubten Zu- und Abschläge soll der Zuschlagedschungel eingegrenzt werden.

3. Die Richtwerthöhe soll durch die jeweilige Landesgesetzgebung beschlossen werden und damit der politischen Verantwortung unterliegen.

4. Der Lagezuschlag soll höhenmäßig auf max. 10 Prozent des Richtwertes begrenzt werden.

5. Die Mietzinshöhe soll ohne Verfristung jederzeit überprüft werden können.

 


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