15.39
Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht, dass Sie jetzt glauben, dass ich vielleicht auch noch ein Spezialist auf dem Gebiete der ÖBB und so weiter wäre (ironische Heiterkeit des Bundesrates Boden – Bundesrat Gruber: Das sind Sie sicher nicht!), aber aus einem rein formalen Grund erlaube ich mir, folgenden Antrag gemäß § 43 der Geschäftsordnung des Bundesrates einzubringen:
Antrag
der Bundesräte Kritzinger, Kolleginnen und Kollegen
gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden (1412 d.B. und 1501 d.B. sowie 7605/BR d.B.), keinen Einspruch zu erheben (TOP 22)
Der Bundesrat wolle beschließen:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Bundesgesetz zur Errichtung einer „Brenner Basistunnel Aktiengesellschaft“ geändert werden (1412 d.B. und 1501 d.B. sowie 7605/BR d.B.), wird kein Einspruch erhoben.
*****
Dieser Antrag ist entsprechend unterstützt, und ich
darf ihn der Frau Präsidentin überreichen. – Ich danke. (Beifall
bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)
15.40
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Der Antrag der Bundesräte Kritzinger, Kolleginnen und Kollegen ist genügend unterstützt, wie uns auch Herr Bundesrat Dr. Kühnel schon mitgeteilt hat, und steht demnach mit in Verhandlung.
Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Schennach zu Wort. – Bitte.
15.40
Bundesrat Stefan Schennach
(Grüne, Wien): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Das ist
eine Joberweiterung für einen Ordner, parlamentarische Pannen direkt
und persönlich ganz schnell zu bereinigen. – Sehr elegant, wir
werden das aufgreifen. (Allgemeine
Heiterkeit.)
Ich möchte zu all dem, was bisher gesagt wurde, nicht Stellung nehmen, sondern mir geht es darum, nochmals in die Tiefe der gesetzlichen Materie einzudringen und zu fragen: Was tun Sie eigentlich mit diesem Gesetz? Was für eine Unsicherheit schaffen Sie damit? Was für eine Situation schaffen Sie damit – sowohl für die Projektwerber als auch für die Behörden?
Ich gehe jetzt relativ ausführlich nur auf den § 31 ein. – Das ist das eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren. Mit diesem Gesetz verzichtet die Behörde auf die Bestellung von Sachverständigen und überträgt die Feststellung der Ausführungseignung an den Projektwerber. Das heißt, der muss nun feststellen, ob das Ganze dem Stand der Technik entspricht.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite