Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 18

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tungs­bewusstsein für Österreich, Herr Bundesminister, und dass Sie heute hier sind. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ sowie Rufe: Das ist ja sein Job! – Bundesrätin Haselbach: Das Herkommen hat ihm auch der Steuerzahler gezahlt!)

Es wurden Ihnen seitens der Oppositionsparteien weitere so genannte Skandale vor­geworfen. Ich frage Sie, was eigentlich am Ende des Tages davon übrig geblieben ist.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Bun­desrat! Ich bin versucht, den Einwurf aufzugreifen und zu sagen: Es ist nichts davon übrig geblieben. Vor allem, meine Damen und Herren, darf ich berichten, dass, wenn diese haltlosen Vorwürfe durch unabhängige Gerichte zu beurteilen waren, diese Vorwürfe wie Kartenhäuser zusammengebrochen sind und beispielsweise zu einer ganzen Reihe von rechtskräftigen Verurteilungen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs eben wegen unhaltbarer und falscher Vorwürfe geführt haben. Es hat mehrere Urteile des Landesgerichtes für Strafsachen wegen unhaltbarer Vorwürfe gegen mich gegeben, es hat auch Verurteilungen eines grünen Abgeordneten gege­ben, sodass man hier sehr klar sieht, was unter dem Stichwort „Dirty Campaigning“ zwei der politischen Parteien oder zumindest einer, der Sozialdemokratischen Partei, offensichtlich empfohlen worden ist.

Ich freue mich, dass man trotzdem für Österreich eine, wie ich meine, gute Wirtschafts- und Finanzpolitik im Interesse stabiler Staatsfinanzen, im Interesse der Entlastung, im Interesse eines guten Standortes, von mehr Arbeitsplätzen und einer reduzierten Arbeitslosigkeit umsetzen kann. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall der Bundesräte Mitterer und Ing. Kampl.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 1523/M.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Kühnel, um die Verlesung seiner Anfrage.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Bundesminister, ich darf an Sie folgende Anfrage richten:

1523/M-BR/2006

„Wird bei der jetzigen durch das ‚Betrugsbekämpfungsgesetz 2006’ initiierten KIAB-Reform (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) auf die gerechte Aufteilung der Kontrollorgane zwischen den Bundesländern geachtet?“

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Abgeordneter Kühnel! Ich darf Ihre Frage dahin gehend beantworten, dass die Aufteilung der KIAB-Mitar­beiterinnen auf die Regionen natürlich nach sachlichen Kriterien erfolgt. Auf der einen Seite ist die Zahl der betrieblichen Akte, also wie viele Betriebe dort zu überprüfen sind, maßgebend, auf der anderen Seite haben wir auch, was die Finanzämter einerseits und was die Zollämter andererseits betrifft, in den Bundesländern zusätzlich auch einen Bevölkerungs- beziehungsweise Wirtschaftswachstumsschlüssel. Das heißt, wir glauben hier ein durchaus ausgeklügeltes System gefunden zu haben, das eine gerechte Aufteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KIAB sicherstellt und damit auch eine berechtigte Forderung des Rechnungshofes erfüllt.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Welche positiven Erfahrungen hat die KIAB hinsichtlich der Anmeldung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bereits vor Dienstantritt – es gibt derzeit einen Probebetrieb im Burgenland – gemacht?

 


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