Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 27

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Ich frage Sie daher:

1526/M-BR/2006

„Welche Konsequenzen wären eingetreten, wenn das BAWAG-P.S.K.-Sicherungs­gesetz nicht beschlossen worden wäre?“

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Bun­desrat Mitterer, man muss sehen, welcher Schaden hier angerichtet wurde. Wir gehen heute davon aus, dass der Schaden in Summe, Gewerkschaft einerseits, BAWAG andererseits, doch bei über 3 Milliarden € liegen dürfte.

Wenn man sieht, dass es hier, nach heutigem Wissensstand, größenordnungsmäßig 120 Stiftungen, Sonderkonstruktionen und Gesellschaften gegeben hat, die in Liechtenstein, in Irland, auf allen möglichen Karibikinseln gegründet worden sind, damit man diese Verluste verschleiern und Geldverschiebungen außerhalb der normalen Bankenbilanz möglich machen konnte, dann wird einem klar, dass, nachdem das Bank-Management einerseits, die Gewerkschaftsspitze andererseits den Herrn Bundeskanzler und mich dringlich um Gespräche gebeten haben, ohne dieses BAWAG-P.S.K.-Sicherungsgesetz wohl die Insolvenz der Bank eingetreten wäre.

Wenn man bedenkt, welche Dramatik es auch in den USA im Zusammenhang mit der Refco-Kreditvergabe, im Zusammenhang mit dem Vorgehen der staatlichen Behörden, des Staatsanwaltes in den USA – dass man nämlich dort Konten der BAWAG blockiert hat, eingefroren hat – gegeben hat, dann wird einem klar, dass auch leider Gottes die Möglichkeit eines cross default – also einer Zahlungsunfähigkeit der Bank von den USA nach Europa – akut gegeben war.

Für uns war die Aufgabe einfach sehr klar, nämlich die viertgrößte Bank in Österreich zu retten, die Sparguthaben zu retten, die Arbeitsplätze in der Bank zu retten und damit natürlich auch weiteren Schaden vom Steuerzahler, von den Sparerinnen und Sparern einerseits, was die Einlagen betrifft, andererseits aber auch vom Finanzplatz Österreich abzuwenden.

Ich glaube, dass das durch eine sehr flexible Vorgangsweise der Bundesregierung und einen sehr schnellen Beschluss des Nationalrates gut gelungen ist und damit diese sehr große Gefahr für die Bank abgewendet werden konnte. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Herr Bundes­minister! Hätte es ohne dieses Gesetz Konsequenzen für den österreichischen Steuerzahler gegeben? Wenn ja, in welcher Höhe?

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Bundesrat Mitterer! Es gibt im § 1 des P.S.K.-Gesetzes eine Haftung des Bundes, und zwar für alle von der P.S.K. bis zum 31. Dezember 2000 begründeten Verbind­lichkeiten. Das ist ein Betrag, der seit dem Jahr 2000 abschmilzt, der aber noch immer eine Größenordnung von 5,5 Milliarden € ausmacht.

Wenn man sieht, dass das Volumen der gesicherten Einlagen in der BAWAG P.S.K. 17 bis 19 Milliarden € ausmacht, dann wird einem klar, dass über die Haftung der Republik im Ausmaß von 5,5 Milliarden € zuerst das Einlagensicherungssystem in Verantwortung gezogen worden wäre – ich sage einmal, für alle Banken in Österreich eine Größenordnung von etwa 3 Milliarden €, 2,5 bis 3 Milliarden €, eher 3 Milliarden €.


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