Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 28

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Darüber hinaus hätte es weitere Sicherungsmaßnahmen für Einlagen der Sparerinnen und Sparer der BAWAG P.S.K. geben müssen.

Das heißt also, der Schaden für den Steuerzahler wäre sehr deutlich höher gewesen, und international wäre der Umstand, dass eine Republik die viertgrößte Bank Pleite gehen lässt, für den Finanzplatz Österreich natürlich auch ein katastrophales Signal gewesen.

Es ist auf der einen Seite völlig unverantwortlich, was dort passiert ist, wie man alle Stufen der Aufsicht außer Kraft gesetzt hat, wie man systematisch und vorsätzlich offensichtlich gelogen und unverantwortliche Spekulationen durchgeführt hat, auf der anderen Seite gibt es, so glaube ich, ein funktionierendes Krisen-Management der Bundesregierung, wobei man alles getan hat, um auf einer objektiven, sachlichen Basis diese Bank zu retten. Aus heutiger Sicht ist das auch gelungen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker.

 


Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Herr Minister, es hat in Bezug auf die BAWAG in den Jahren 2001 und 2003 von der Bankenaufsicht entsprechende Kritik gegeben.

Warum wurden dann nicht Maßnahmen betreffend die mangelhafte interne Revision gesetzt?

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Frau Bundesrat! Wenn man sich die kritischen Berichte ansieht, die es gegeben, hat, dann muss man hier sehr klar dazu Folgendes ausführen:

Es hat in keinem Bericht eine Aussage zu Verlusten, die eingetreten sind, gegeben. Es hat aber bis Ende 2000/Anfang 20001 bereits Verluste gegeben in der Größenordnung von 1,9 Milliarden €, nämlich Karibik-Verluste. Ende 2000/Anfang 2001 bereits 1,9 Mil­liarden € an Verlusten! Es hat keine Bemerkung in irgendeinem Prüfbericht darüber gegeben, dass es diese Verluste gibt. Es hat keine Bemerkungen darüber gegeben, dass die Bank in Problemen wäre, und es hat keine Bemerkung darüber gegeben, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund eine Haftung für die Bank übernehmen musste, weil die Bank sonst nicht mehr bilanzierungsfähig gewesen wäre.

Es hat kritische Bemerkungen zur internen Kontrolle und zu anderen Fragen gegeben.

Ich kann hier nur für meine Expertinnen und Experten und auch für die Finanz­marktaufsicht sagen: Wenn eine Bank und ein Bankenvorstand schriftlich zur Kenntnis gebracht haben: Wir nehmen eure kritischen Punkte auf, wir bedanken uns sehr dafür, dass ihr unsere Schwächen identifiziert habt, dass ihr diese kritischen Punkte analysiert habt, wir werden das alles besser machen! – das war die Reaktion vor allem im Jahr 2001 der Herren Elsner und Co auf den Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank –, und wenn es darüber hinaus Prüfberichte des Wirtschaftsprüfers gab – diese sind ja mittlerweile auch öffentlich zugänglich –, dann hat man sehen können, dass der Wirtschaftsprüfer damals die Bank immer in den höchsten Tönen gelobt und gesagt hat: Alles bestens! Risiko-Management, auch interne Kontrolle: alles wunderbar!

Wenn es ein Zusammenwirken des Vorstandes, des Aufsichtsratspräsidenten und des Eigentümers gibt, die hier mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Reihe von Delikten – von strafrechtlich zu ahndenden Handlungen – gesetzt haben, dann ist festzuhalten, dass es, so wie man von der Polizei und der Exekutive nicht verlangen kann, dass sie einen


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