Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 31

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werden würden und dass man daher aus dem Bundesbudget entweder gleich oder verteilt über eine Reihe von Jahren diese 900 Millionen € Zuschuss leisten müsste.

Wir werden selbstverständlich alles tun – ich führe da auch eine Reihe von Ge­sprächen mit dem Bankmanagement einerseits, mit der Gewerkschaftsspitze anderer­seits –, um das zu verhindern. Ich habe auch mehrfach formuliert: Ich gehe davon aus, dass es das größte Interesse des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sein muss, alles zu tun, damit der Steuerzahler nicht auch noch in die Pflicht genommen wird, weil der Schaden ohnehin schon ein riesiges Ausmaß angenommen hat.

Daher hoffe ich, dass das nicht der Fall sein wird. Aber der worst case ist natürlich, dass es zu einer Inanspruchnahme kommt. In jedem Fall glaube ich, dass ich durch die Beantwortung der Frage des Bundesrates Mitterer gezeigt habe, dass auch aus der Sicht des Steuerzahlers diese Haftung übernommen werden musste, weil andernfalls der Schaden monetär, aber auch für den Finanzplatz Österreich ein viel größerer gewesen wäre. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall des Bundesrates Mitterer.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 1530/M.

Ich ersuche den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Gumplmaier, um die Verlesung seiner Anfrage.

 


Bundesrat Dr. Erich Gumplmaier (SPÖ, Oberösterreich): Herr Bundesminister! Die Frage, die Sie mir hoffentlich korrekt beantworten können, lautet:

1530/M-BR/2006

„Welche Steuerersparnis brachte Ihre so gelobte Steuerreform im Jahr 2005 den hundert reichsten ÖsterreicherInnen (siehe Trend 7-8/2006)?“

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Verehrter Herr Bundesrat Gumplmaier, ich kann natürlich versuchen, Ihre Frage korrekt zu beantworten. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Ich unterstelle, dass die hundert reichsten Österreicherinnen und Österreicher jener Personengruppe angehören, die über 51 000 € an zu versteuerndem Einkommen verdient. (Demonstrativer Beifall der Bundesrätin Kersch­baum.) Ich wollte Ihnen nur die Unterstellungen nennen, damit man weiß, welche Rechnung wir angestellt haben.

Wenn das so ist, dann hat die Steuerreform, die Einkommensteuertarifsenkung dieser Personengruppe 165 € im Jahr gebracht, das heißt, eine Entlastung von 165 € pro Kopf dieser hundert reichsten Österreicherinnen und Österreicher.

Wenn Sie dazu zum Beispiel eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern mit 1 500 € Monatseinkommen vergleichen – jene Gruppe, die auch die Zielgruppe dieser Steuerreform war, denn wir haben gesagt, wir wollen den kleinen Einkom­mens­beziehern, wir wollen jenen, die ein Problem haben, ihre Existenz abzusichern und zu finanzieren, am stärksten helfen –, dann können Sie feststellen, dass diese allein erziehende Mutter mit zwei Kindern durch die beiden Etappen der Steuer­reform 2004/2005 nun einen Vorteil von mehr als 700 € netto hat. Das heißt, diese Mutter hat mehr als 700 € netto zusätzlich in der Brieftasche, was schon eine sehr deutliche Entlastung ist. (Bundesrat Gruber: Nur wissen sie noch nichts davon!)

Ich darf vielleicht noch hinzufügen, dass der Chef des Instituts für Höhere Studien, Professor Bernhard Felderer am 21. Juli 2006, also erst vor wenigen Tagen, im „Kurier“-Interview die Frage „Fand eine Umverteilung von unten nach oben statt?“, also


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