Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 48

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billig. Wenn die Länder und Gemeinden an einem unausweichlichen Aufkommens­verlust beteiligt sind, so muss das auch für die entsprechende Ausgleichszahlung der Schweiz gelten.

Ich erwarte mir daher vom Herrn Finanzminister eine Klarstellung, dass das entweder so gehandhabt wird – oder dass, wenn dem rechtliche Hindernisse entgegenstehen, das Finanzverfassungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz in dem notwendigen Maße geändert werden und dass seitens des Finanzministeriums die Bereitschaft erklärt wird, eine solche Änderung ehebaldigst zu betreiben.

Zusammenfassend: Der Steuerausfall durch eine höhere Anrechnung in der Schweiz entrichteter Einkommenssteuer von Grenzgängern wird teilweise kompensiert durch eine Ausgleichszahlung der Schweiz, und er wird weiters verringert durch die künftige Einbringlichkeit von Steuerschulden – und dient schließlich dazu, einen gravierenden Rückgang unseres Steueraufkommens durch die in Folge der neuen Arbeitnehmer­freizügigkeit in der Schweiz gegebene steuerliche Gestaltungsfreiheit bisheriger Grenz­gänger zu vermeiden.

Weiters sind künftig – das sei nur am Rande erwähnt – auch die Einkommen Schwei­zer Grenzgänger in Österreich zu versteuern, was zu einem, da ebenfalls anzu­rechnenden, Mehrertrag führt.

Von einem einseitigen Nachteil Österreichs beziehungsweise der Behauptung, Öster­reich habe dieses Abkommen schlecht verhandelt, kann also keine Rede sein! Dieses Abkommen bringt vielmehr eine Abfederung bereits heute feststellbarer Nachteile des bestehenden Abkommens – und sogar ausdrückliche Vorteile für Österreich.

Länder und Gemeinden haben gegen diese Änderung keinerlei Einwand erhoben.

Die angestrebte Teilung der Ausgleichszahlung kann auch gar nicht in einem Doppel­besteuerungsabkommen selbst geregelt, sondern nur innerstaatlich herbeigeführt werden, sodass sich auch daraus kein Grund für eine Ablehnung ableiten ließe.

Alles in allem überwiegen die Vorteile; die „Alternative“ wären ständig zunehmende Nachteile.

Es ist sowohl während der Zeit der Vertagung als auch in der heutigen Sitzung kein Grund dafür sichtbar geworden, warum ausgerechnet die Länderkammer von der zustimmenden Haltung der Länder abweichen und damit die Änderung des Doppel­besteuerungsabkommens mit der Schweiz auf Dauer ablehnen sollte. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

10.49


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Lichtenecker. – Bitte.

 


10.50.07

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wir haben heute ein Doppelbesteuerungsabkommen vor uns liegen. Es ist nicht das einzige – das wurde schon ausgeführt –, sondern wir haben mehrere zur Behandlung vorliegen, wobei dazu zu sagen ist, dass es durchaus wichtig ist, Regelungen zu treffen, die Klarheit und Transparenz schaffen. Diesbezüglich ....

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Liebe Kollegin, darf ich Sie kurz unterbrechen! Ich habe leider etwas übersehen: Die beiden Anträge, die Herr Kollege Weiss eingebracht hat, sind – der Ordnung halber teile ich das mit – genügend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

 


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