Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 49

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Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (fortsetzend): Bezüglich Steuern in Europa muss man natürlich auch andere Steuersysteme betrachten, wobei natürlich Harmoni­sierungen anzustreben sind.

So, wie momentan die Körperschaftssteuer bei uns geregelt ist, ist es ein Problem, dass wir in Österreich mit diesem Satz von 25 Prozent eigentlich inzwischen einen effektiven Steuersatz von 19 Prozent haben und damit an der untersten Grenze liegen. In Bezug auf die Einnahmen ist, wie Herr Bundesminister Grasser ja bereits in der Fragestunde ausgeführt hat, ein eindeutiger Verlust mit einhergegangen, was sich nachteilig im Hinblick auf die Finanzierung wesentlicher Aufgaben in unserem Staate auswirkt. Da, Herr Minister, stellen sich noch wesentlich größere Herausforderungen in Bezug auf ein gerechtes und faires Steuersystem in Europa, als jetzt eben schnell einige Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließen.

Sie, Herr Bundesminister, haben ja heute auch ein Thema angesprochen, das mir sehr wichtig erscheint, nämlich das Thema Stiftungen. Steuerregelungen in Österreich hiezu – Sie haben das richtigerweise gesagt: das wurde nicht unter Schwarz-Blau eingeführt, sondern unter Rot-Schwarz – sind nicht nur in Europa, sondern weltweit einzigartig! Jegliches Stiftungsrecht ist geregelt auf Gemeinnützigkeit – nur das österreichische dient dazu, dass sich´s einzelne richten, um ihr Wohlergehen zu sichern! Das ist meiner Überzeugung nach nicht tragbar und längst einer Revision bedürftig!

Wenn Sie, Herr Minister, ausführen, dass das zu Zuflüssen im Finanzbereich geführt hat, so ist das wahr; das stimmt schon, aber: Wenn Sie als Finanzminister sich die Unternehmens-, die Gesellschafter– und Besitzerstruktur anschauen – da können Sie quer durch alle Branchen schauen – so sehen Sie, dass es da zum Gutteil schon um Stiftungen geht, um Stiftungen, die es schaffen, ihr Vermögen, ihre Gewinne der Besteuerung in normaler Form zu entziehen, denn wie wir wissen, ist die Besteuerung von Stiftungen in Österreich einzigartig niedrig, zum Nachteil für ganz Österreich!

Zu diesem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz hat ja Herr Kollege Weiss bereits einiges ausgeführt. Wir von den Grünen sind der Meinung, dass das nicht die optimalste Variante ist, es gibt sicherlich optimalere Versionen – und da gibt es auch etwas, Herr Minister, was wir schon vermissen, nämlich dass Sie die Vollstreckungs-Amtshilfe nicht gleich mitverhandelt haben, ein wesentlicher Punkt, denn in Österreich sind seit Beginn dieses Jahres immerhin schon 1 Million € an Steuern ausständig, Steuern, die man aber so nicht eintreiben kann. Das wäre jedenfalls ein Punkt gewesen, das mitzuverhandeln, das in dieses Abkommen sozusagen mit hinein­zunehmen.

Zweiter Punkt, ein innerstaatliches Thema: dass die Einnahmen genau aus diesem Bereich in den Finanzausgleich miteinbezogen hätte werden sollen.

Zwei Dinge also, die da noch anstehen, wie wir meinen.

Generell ist jedoch zu sagen, dass ohne dieses Abkommen, wie es jetzt vorliegt, größerer Schaden, größerer Nachteil für Österreich entstanden wäre – und daher wird dieses Abkommen unsere Zustimmung finden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

10.55

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Bundesminister Mag. Grasser, Sie haben das Wort.

 


10.55.16

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Eingangs möchte


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