9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006
betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem
Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen (1540 d.B. und 1595 d.B. sowie 7636/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006
betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der
Tschechischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen samt Protokoll (1566 d.B. und 1596 d.B. sowie
7637/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen
Weiss: Wir kommen zu den Punkten 7 bis 10 der Tagesordnung,
über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter
zu diesen Punkten ist Herr Bundesrat Wiesenegg. – Offenbar nicht
anwesend. – Der Vorsitzende des Ausschusses erstattet Bericht.
Berichterstatter
Johann Kraml: Sehr geehrter
Herr Staatssekretär! Meine
Damen und Herren! Ich bringe die Berichte des Finanzausschusses. Die Berichte
liegen in schriftlicher Form vor.
Zu
Tagesordnungspunkt 7: Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen
Beschluss des Nationalrates am 25. Juli 2006 in Verhandlung genommen
und folgenden Beschluss gefasst:
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden
Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1
zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Der Bericht
über das Abkommen mit der Bolivarischen Republik Venezuela liegt ebenfalls
in schriftlicher Form vor. Auch hier zur Beschlussfassung:
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem
vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50
Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen.
Zum Bericht
über das Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich
Saudi-Arabien. Der Bericht liegt ebenfalls schriftlich vor. Ich komme auch hier
zur Antragstellung.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem
vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50
Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen.
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