Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 71

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Und nun zum letzten Bericht betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Tschechischen Republik. Auch hier zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Soweit zu den Berichten.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich schicke voraus, dass alle vier Doppelbesteuerungsabkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regeln, sodass alle der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG bedürfen.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Demokratischen Volksrepublik Algerien auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Einhelligkeit; der Antrag ist angenommen.

Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Einhelligkeit; der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bolivarischen Republik Vene­zuela.

Ich lasse zunächst über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Königreich Saudi-Arabien.

Ich lasse zunächst über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

 


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