Und nun zum
letzten Bericht betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich
und der Tschechischen Republik. Auch hier zur Antragstellung.
Der
Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 25. Juli 2006 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem
vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50
Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu
erteilen.
Soweit zu den
Berichten.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich schicke voraus, dass alle vier
Doppelbesteuerungsabkommen Angelegenheiten des selbständigen
Wirkungsbereiches der Länder regeln, sodass alle der Zustimmung des
Bundesrates gemäß Artikel 50
Absatz 1 zweiter Satz B-VG bedürfen.
Wir kommen
zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom
13. Juli 2006 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Demokratischen Volksrepublik Algerien auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Wir kommen
zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene
Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein
Handzeichen. – Das ist die Einhelligkeit; der Antrag
ist angenommen.
Ich lasse weiters
über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates
gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz
die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Einhelligkeit; der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bolivarischen Republik Venezuela.
Ich lasse zunächst über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Juli 2006 betreffend ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Königreich Saudi-Arabien.
Ich lasse zunächst über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
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