Und da, muss man sagen, ist diese Konvention insofern richtungsweisend, als sie klarstellt, dass Kultur und die Erzeugung kultureller Vielfalt keine Handelsware ist. Das hat ja gedroht in der gesamten WTO-Diskussion, dass man auch die Kultur unter dem Begriff Handelsware subsumiert. Das hätte ja letztlich bedeutet, dass sich die öffentlichen Förderer, also die öffentlichen Hände hier zunehmend zurückziehen müssten, um Klagen von privaten Kulturproduzenten zu vermeiden, die sagen, hier besteht eine Ungleichgewichtigkeit.
Es ist dies also eine ganz entscheidende Konvention, die mit Sicherheit auch Auswirkungen auf künftige andere Bereiche, die heute noch gar nicht geregelt sind, haben wird. Mit dieser Konvention bekommen die Staaten ein bindendes Rechtsinstrument.
Das Allerwichtigste – ich möchte nur ganz kurz darauf verweisen – ist eben jener Artikel 20, der die Verantwortung des staatlichen Handelns in politisch sensiblen Bereichen völkerrechtlich verankert und das Verhältnis zum WTO/GATS-Abkommen regelt.
Meine Damen und Herren! Kultur kann man da nicht mehr unter dem Stichwort „wettbewerbsverzerrend“ diskutieren. Kultur ist keine Dienstleistung oder kein Handelsgut, sondern ist ein Wert an sich. Alles andere hätte nur zur Folge gehabt, dass irgendwelche Einheitskulturen, die mit mächtigen Finanzmöglichkeiten ausgestattet sind, in diesem Bereich einen Siegeszug antreten. Hier geht es um die kulturelle Vielfalt.
Mit ist aufgefallen, dass es im Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates eine ganz interessante Diskussion dazu gegeben hat, die sich jetzt hier nicht niedergeschlagen hat. Aber da ich selbst erst unlängst dort war und persönlich schon seit 20 Jahren irgendwie an dieser Diskussion partizipiere und nachdem nun ein Antrag schubladisiert oder vertagt wurde im Nationalrat, möchte ich diesen Antrag vielleicht hier doch kurz erwähnen.
Das Jahr 2008 kommt näher. Im Jahre 1938 hat es ein einziges Land gegeben, das gegen den Einmarsch der Hitlertruppen in Österreich protestiert hat, nämlich Mexiko. Und nun liegt ein Antrag im Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates, der vertagt wurde, der eines der wichtigsten Objekte, ein einzigartiges Objekt, da es nur einmal existiert, nämlich den so genannten – es ist zwar nicht richtig, aber so wird es immer bezeichnet – „Federschmuck des Montezuma“, zum Inhalt hat. Er ist es ja nicht, aber es ist das einzige derartige Exponat, das über das Tiroler Schloss Ambras – wie es dorthin gekommen ist, weiß man nicht; diese Kanäle sind dunkel – im Volkskundemuseum gelandet ist.
Seit Jahrzehnten versucht Mexiko, versuchen mexikanische Gruppen, Österreich dazu zu bewegen, dass es dieses einzigartige Objekt ihrer eigenen Geschichte an Mexiko zurückgibt. Und wenn Sie einmal die Chance haben, das indianische, präkolumbianische Museum in Mexiko zu sehen, werden Sie feststellen, dass dieses unvergleichlich ist. Dieses Museum ist von einem dermaßen hohen Niveau, von einem dermaßen hohen Standard – aber diesem Museum fehlt einer der wichtigsten Kunst- oder Kulturgegenstände, nämlich dieser „Federschmuck des Montezuma“. (Zwischenruf bei der ÖVP.) In Kopie ist er dort, ja. Die Kopie könnte durchaus nach Österreich gehen und das Original dorthin, wo es eigentlich hingehört.
Ich will nur sagen, dass die UNESCO einmal eine Diskussion geführt hat: Nofretete will nach Hause. Diese Diskussion könnte im Sinne von „Nofretete will nach Hause“ durchaus einmal von der österreichischen Seite her in Bezug auf Mexiko geführt werden, und vielleicht könnte – im Sinne von „respect and honour“ – im Gedenken an das Jahr 1938 eine Initiative entwickelt werden, damit im Jahr 2008, 70 Jahre nach
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