Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 104

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Schließlich lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegen­ständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Ein­spruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der vorliegende Beschluss ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Rahmen­übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebiets­körperschaften betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit samt Erklärung der Republik Österreich.

Da der vorliegende Beschluss ebenfalls Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfas­sungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Europäisches Abkommen über die Regelung des Per­sonenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates; Suspendierung im Verhältnis zur Ukraine.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

14.11.58 21. Punkt

Bericht des Bundeskanzlers an das österreichische Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2006 und zum opera­tiven Jahresprogramm des Rates für 2006 (III-293-BR/2006 d.B. sowie 7610/BR d.B.)

22. Punkt

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an das österreichische Parlament zum EU-Arbeitsprogramm 2006 (III-294-BR/2006 d.B. sowie 7611/BR d.B.)

 


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