Schließlich lasse ich über den Antrag abstimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die
diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der vorliegende Beschluss ist somit angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend das Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit samt Erklärung der Republik Österreich.
Da der vorliegende Beschluss ebenfalls Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die
diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die
diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates; Suspendierung im Verhältnis zur Ukraine.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte,
die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit.
Der Antrag ist somit angenommen.
Bericht des Bundeskanzlers an das österreichische
Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission
für 2006 und zum operativen Jahresprogramm des Rates für 2006
(III-293-BR/2006 d.B. sowie 7610/BR d.B.)
22. Punkt
Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit an das österreichische Parlament zum EU-Arbeitsprogramm 2006
(III-294-BR/2006 d.B. sowie 7611/BR d.B.)
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