Bundesrat Stenographisches Protokoll 737. Sitzung / Seite 128

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Besonderes Augenmerk wird im Falle von Kindern auf Programme gelegt, die das Recht auf Bildung, Maßnahmen zur Sicherung angemessener Fürsorge oder die Auf­nahme durch ihre Familien oder geeignete Fürsorgeeinrichtungen beinhalten. Opfer, die Kinder sind, werden nicht in einen Staat zurückgeführt, wenn es nach Durchführung einer Risiko- und Sicherheitsbeurteilung Hinweise darauf gibt, dass eine Rückführung nicht zum Wohle des Kindes wäre.

In den Sanktionen und Maßnahmen gilt es bei den Straftaten des Menschenhandels als besonders erschwerend, wenn sie gegen Kinder verübt werden.

Als besonders erwähnenswert finde ich die Installierung einer Expertengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Die Regierungsvorlage ist ein Schritt zur Zusammenarbeit im Europarat zum Thema Menschenhandel. Es wird sicherlich die Praxis zeigen, welche Punkte nachjustiert werden müssen. Wir Sozialdemokraten sind davon überzeugt, dass das Überein­kommen gewisse Mängel aufweist. Wir fordern nach wie vor speziell die Fest­schreibung einer geeigneten Pönalisierung der Freier, die vorsätzlich und wissentlich die Zwangssituation eines gehandelten Opfers ausnützen.

Da es uns aber ein großes Anliegen ist, gerade dieses menschenverachtende Verbrechen als ersten Schritt europaweit und in weiterer Folge hoffentlich weltweit zu bekämpfen, werden wir dem Übereinkommen zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.38


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fröhlich. – Bitte.

 


15.38.23

Bundesrätin Christine Fröhlich (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass sich der Menschenhandel in den letzten Jahren zu einem der größten Betätigungsfelder der international agierenden kriminellen Netzwerke entwickelt hat. Die Drehscheibe ist der Balkan. Es gibt Studien, nach denen der Menschenhandel nach dem Waffenschmuggel und dem Drogenhandel bereits die drittgrößte Einnahmequelle krimineller Organisationen ist.

Wenn man sich vorstellt, dass nach dem illegalen Handel mit Waffen und Drogen der illegale Handel mit Menschen schon an dritter Stelle steht, dann löst das – wie ich meine, zu Recht – Betroffenheit aus und erfordert effiziente Eindämmungs­maßnahmen.

Eine dieser Maßnahmen ist dieses Übereinkommen, das wir heute hier genehmigen werden, weil ja Maßnahmen gegen international agierende kriminelle Banden nicht nur auf nationaler Ebene gesetzt werden beziehungsweise nicht nur nationale Antworten gegeben werden können, sondern weil da einfach gemeinsame, staatsübergreifende Bemühungen erforderlich sind.

Solche Bemühungen versucht dieses Übereinkommen des Europarates gegen den Menschenhandel in die Tat umzusetzen. Diese Maßnahmen dürfen nicht nur in den Zielländern getroffen werden, sondern es sind auch passende Maßnahmen in den Ursprungsländern und in den Transitländern notwendig.

Meiner Meinung nach ist dieses Übereinkommen ein wichtiger Schritt nach vorne, und zwar vor allem deshalb, weil es in wenigen Punkten Begriffsbestimmungen und auch gemeinsame Maßnahmen festsetzt, beispielsweise eine einheitliche Definition von Menschenhandel und die Festlegung der Verpflichtungen aller Vertragspartner,


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