einheitliche Straftatbestände zu schaffen sowie eine Zusammenarbeit im Bereich der Verfolgung zu gewährleisten.
Letztlich sollen vorbeugende Maßnahmen möglich gemacht und auch eine Verpflichtung zu wirksamen Grenzkontrollen und zum Opferschutz in diesem Übereinkommen festgelegt werden.
Gott sei Dank kann man sagen, dass wir in Österreich in den letzten Jahren schon vor diesem Übereinkommen sehr viele Maßnahmen getroffen haben, wie zum Beispiel den eigenen Straftatbestand in § 104 einzuführen, genauso aber im Ausländerbeschäftigungsgesetz und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Möglichkeiten eines humanitären Aufenthaltes und auch einer Beschäftigung für Opfer einzuräumen.
Durch einen Beschluss der Bundesregierung wurde im
Jahr 2004 auch eine Task-Force gegründet, um diese Situation
beobachten und künftig wichtige Maßnahmen eher treffen zu
können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der
Bundesräte Mitterer und Konecny.)
15.42
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach – diesmal schon. – Bitte.
15.42
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Frau Präsidentin! Ich war vorher ordnungsgemäß abgemeldet. – (Bundesrätin Roth-Halvax: ... trotzdem gefehlt!) – Ich habe nicht gefehlt, ich saß hier, Frau Altpräsidentin! – (Allgemeine Heiterkeit. – Bundesrätin Roth-Halvax: Es gibt charmantere Ausdrucksweisen!) – Entschuldigung, aber es heißt so! Selbst mit 32 kann man Altpräsident werden. Ich habe das immer beim Kollegen Himmer bewundert, dass er als Altpräsident durch die Gänge geht, und die Frau Roth-Halvax ist im Geiste und in ihrer Tatkraft mindestens so jugendlich wie der Kollege Himmer. (Bundesrätin Roth-Halvax: Vergelt’s Gott!)
Meine Damen und Herren, davon, dass wir uns beim Phänomen des Menschenhandels alle einig sind, brauchen wir uns nicht gegenseitig zu überzeugen. Auch in Österreich steigt seit Jahren die Zahl der Strafprozesse im Bereich Menschenhandel und moderne Sklaverei. Wir kennen die Situation: Das Problem wächst einfach. Es ist allerdings nicht nur auf den Balkan reduziert, wie es meine Vorrednerin dargestellt hat. Es gibt auch das Fernostproblem oder das Karibikproblem, insbesondere die Ukraine und Russland beziehungsweise das gesamte Gebiet der ehemaligen Sowjetunion sind ebenfalls problematisch. Natürlich gibt es auch moldawische und transnistrische Einflüsse, die sich dann am Balkan widerspiegeln, und die italienische Armee ist ja in den letzten Monaten gerade am Balkan sehr massiv dagegen vorgegangen. – Das schlägt leider am Balkan durch.
Aber kommen wir doch zur Situation hier bei uns: Was Österreich betrifft, verstehe ich einiges nicht. Wir sind alle Feuer und Flamme für diese Konvention, aber irgendwie ist es eine sehr halbherzige Geschichte. Einerseits beschließt Österreich einen Erfüllungsvorbehalt, und gleichzeitig besteht aber kein Bedarf an Ausführungsgesetzen.
Also einerseits steht in Artikel 50 Abs. 2 ein Erfüllungsvorbehalt, und gleichzeitig heißt es in den Erläuterungen, wir haben keinen Bedarf an Ausführungsgesetzen. Das bedeutet im Grunde, dass wir jetzt miteinander eine Konvention verabschieden, uns gegenseitig auf die Schulter klopfen und sagen, was wir denn alles gegen den Menschenhandel tun, und im Grunde besteht durch die Situation, die wir hier vorfinden, eine absolute Pattstellung: Es geschieht durch das, worüber wir hier abstimmen, überhaupt nichts. Gar nichts! – Das sollte uns nur klar sein.
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