Bundesrat Stenographisches Protokoll 738. Sitzung / Seite 9

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Resümee:

Die militärische Notwendigkeit der Kampfflugzeuge ist umstritten, die Entscheidung für die teuerste Variante zusätzlich fragwürdig, die budgetäre Situation erlaubt derartige Ausgaben (noch dazu in Verbindung mit den dann zu erwartenden Folgekosten) nicht und die österreichische Bevölkerung ist mit großer Mehrheit gegen den Ankauf von Kampfflugzeugen.

Überdies war die scheinbar notwendige Eile für den Ankauf ein großer Schwindel, da Luftraumüberwachungsflugzeuge (SAAB 105Ö) noch bis ins Jahr 2020 zur Verfügung stehen.“

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

In Sitzungen am 19.4., 8.5., 11.5., 17.5., 30.5., 5.7., 25.7. und 13.9.2006 wurde der Entschließungsantrag beraten. Der Landesverteidigungsausschuss des Bundesrates hat dabei, um einen dichteren Überblick zu dem vorgegebenen Thema aus allen Blickwinkeln zu erhalten, den Weg gewählt, zu den Sitzungen des Ausschusses Aus­kunftspersonen einzuladen, die ihren Sachverstand zur Materie einbringen konnten. Dieser Weg hat sich sehr bewährt.

Bedauerlicherweise leisteten nicht alle geladenen Auskunftspersonen der Einladung Folge und verhinderten dadurch eine völlige Aufklärung der Causa Beschaffung der Eurofighter-Kampfflugzeuge.

Ausdrücklich zu nennen ist der ehemalige Landesverteidigungsminister Herbert Scheibner, der mit Berufung auf seine nunmehrige Funktion als Abgeordneter zum Nationalrat eine Mitwirkung im Ausschuss verweigerte. Scheibner spielte aber eine zentrale Rolle in der Typenentscheidung, da er zunächst einen Ministerratsvortrag für den SAAB-Gripen vorbereitete und den Ministerratsvortrag dann in Folge durch Einflussnahme von Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser auf den Eurofighter abänderte. Es ist bedauerlich, aber auch bezeichnend, dass der nunmehrige Klub­obmann des F-BZÖ den Bundesratsausschuss nicht dabei unterstützte, endgültig zu klären, wie es zur Entscheidung für den Eurofighter gekommen ist.

Auch Abgeordneter Walter Murauer leistete der Einladung, persönlich vor dem Ausschuss als Auskunftsperson zu erscheinen, keine Folge. Er wurde daher vom Vorsitzenden des Ausschusses, Bundesrat Harald Reisenberger, schriftlich aufge­fordert, wenigstens in einem Schreiben seine besonderen Kenntnisse zum Vertragstext darzustellen. In der Antwort bezog Murauer sich erstmals auf die Einladung von EADS am 19. Jänner 2004 nach Manching, wo er zusätzliche Informationen erhalten hat. Welche dies konkret waren, stellte er in seinem Schreiben bedauerlicherweise nicht dar.

Auch andere Auskunftspersonen konnten der Einladung des Ausschusses nicht folgen, da sie sich zum Zeitpunkt der jeweiligen Sitzung im Ausland aufhielten, wie dies beispielsweise Herr Dr. Rudolf Lohberger oder General in Ruhe Horst Pleiner taten.

Darüber hinaus haben die zuständigen Minister Günther Platter und Mag. Karl-Heinz Grasser durch exzessive und – wie von Rechtsexperten bestätigt – auch verfas­sungs­widrige Interpretation der Verpflichtung auf Amtsverschwiegenheit die Aufklärung behindert. Besonders zugespitzt wurde die Situation durch eine verfassungsrechtlichen Grundsätzen widersprechende Argumentation von Verteidigungsminister Platter, wo­nach im Vertrag mit EADS weitere Verschwiegenheitspflichten vereinbart wurden. Demgegenüber stellten Verfassungsrechtsexperten im Ausschuss dezidiert fest, dass die Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament nicht disponibel sei. Es sei nicht möglich, mit einem Dritten zu vereinbaren, das Parlament nicht zu informieren, denn die Verfassung stehe höher als ein Vertrag.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite