Resümee:
Die militärische Notwendigkeit der Kampfflugzeuge ist umstritten, die Entscheidung für die teuerste Variante zusätzlich fragwürdig, die budgetäre Situation erlaubt derartige Ausgaben (noch dazu in Verbindung mit den dann zu erwartenden Folgekosten) nicht und die österreichische Bevölkerung ist mit großer Mehrheit gegen den Ankauf von Kampfflugzeugen.
Überdies war die scheinbar notwendige Eile für den Ankauf ein großer Schwindel, da Luftraumüberwachungsflugzeuge (SAAB 105Ö) noch bis ins Jahr 2020 zur Verfügung stehen.“
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.
In Sitzungen am 19.4., 8.5., 11.5., 17.5., 30.5., 5.7.,
25.7. und 13.9.2006 wurde der Entschließungsantrag beraten. Der
Landesverteidigungsausschuss des Bundesrates hat dabei, um einen dichteren
Überblick zu dem vorgegebenen Thema aus allen Blickwinkeln zu erhalten,
den Weg gewählt, zu den Sitzungen des Ausschusses Auskunftspersonen einzuladen, die ihren Sachverstand zur
Materie einbringen konnten. Dieser Weg hat sich sehr bewährt.
Bedauerlicherweise
leisteten nicht alle geladenen Auskunftspersonen der Einladung Folge und
verhinderten dadurch eine völlige Aufklärung der Causa Beschaffung
der Eurofighter-Kampfflugzeuge.
Ausdrücklich
zu nennen ist der ehemalige Landesverteidigungsminister Herbert Scheibner, der
mit Berufung auf seine nunmehrige Funktion als Abgeordneter zum Nationalrat
eine Mitwirkung im Ausschuss verweigerte. Scheibner spielte aber eine zentrale
Rolle in der Typenentscheidung, da er zunächst einen Ministerratsvortrag
für den SAAB-Gripen vorbereitete und den Ministerratsvortrag dann in Folge
durch Einflussnahme von Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser auf den
Eurofighter abänderte. Es ist bedauerlich, aber auch bezeichnend, dass der
nunmehrige Klubobmann des F-BZÖ den Bundesratsausschuss nicht dabei
unterstützte, endgültig zu klären, wie es zur Entscheidung
für den Eurofighter gekommen ist.
Auch Abgeordneter
Walter Murauer leistete der Einladung, persönlich vor dem Ausschuss als
Auskunftsperson zu erscheinen, keine Folge. Er wurde daher vom Vorsitzenden des
Ausschusses, Bundesrat Harald Reisenberger, schriftlich aufgefordert,
wenigstens in einem Schreiben seine besonderen Kenntnisse zum Vertragstext darzustellen.
In der Antwort bezog Murauer sich erstmals auf die Einladung von EADS am
19. Jänner 2004 nach Manching, wo er zusätzliche
Informationen erhalten hat. Welche dies konkret waren, stellte er in seinem
Schreiben bedauerlicherweise nicht dar.
Auch andere
Auskunftspersonen konnten der Einladung des Ausschusses nicht folgen, da sie
sich zum Zeitpunkt der jeweiligen Sitzung im Ausland aufhielten, wie dies beispielsweise
Herr Dr. Rudolf Lohberger oder General in Ruhe Horst Pleiner taten.
Darüber
hinaus haben die zuständigen Minister Günther Platter und Mag. Karl-Heinz
Grasser durch exzessive und – wie von Rechtsexperten
bestätigt – auch verfassungswidrige Interpretation
der Verpflichtung auf Amtsverschwiegenheit die Aufklärung behindert.
Besonders zugespitzt wurde die Situation durch eine verfassungsrechtlichen
Grundsätzen widersprechende Argumentation von Verteidigungsminister
Platter, wonach im Vertrag mit EADS weitere Verschwiegenheitspflichten
vereinbart wurden. Demgegenüber stellten Verfassungsrechtsexperten im Ausschuss
dezidiert fest, dass die Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament nicht
disponibel sei. Es sei nicht möglich, mit einem Dritten zu vereinbaren,
das Parlament nicht zu informieren, denn die Verfassung stehe höher als
ein Vertrag.
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