Bundesrat Stenographisches Protokoll 738. Sitzung / Seite 10

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Es ist nur couragierten Beamten und Experten zu verdanken, dass der Landes­verteidigungsausschuss des Bundesrates eine Reihe von Widersprüchen und offen­sichtlichen Rechtswidrigkeiten aufdecken konnte.

In der Sitzung vom 8. Mai 2006 verweigerte Bundesminister Platter weiterhin die Vor­lage von Vertragsteilen bzw. die Bekanntgabe von Inhalten. Zu einer überraschenden Wende kam es am 11. Mai 2006. Drei Tage nach der Auskunftsverweigerung von BM Platter wurde in der Wochenzeitschrift „News“ der kaufmännische Teil des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Eurofighter-Jagdflugzeug GmbH mit der Geschäftszahl BMLV-GZ 33/017/01-02/01-RD/ARWT/KA veröffentlicht. Der noch am selben Tag vorgeladene Bundesminister brüskierte den Landesverteidigungs­aus­schuss des Bundesrates neuerlich, indem er sich weiterhin auf die Amtsver­schwiegen­heit berief und ausführte, dass selbst wenn er die Richtigkeit des veröffentlichten Vertragsteiles bestätige, gegen die Amtsverschwiegenheit verstoßen würde.

Universitätsprofessor DDr. Heinz Mayer stellte nach Studium des Vertrages unmissverständlich fest:

„Der wirtschaftliche Teil dieses Kaufvertrages kann kein militärisches Geheimnis darstellen. Die Amtsverschwiegenheit gilt nicht mehr, da das Dokument bereits öffent­lich ist, und selbst das Datenschutzgesetz greift hier nicht.“

Ergebnis: Jede Leserin und jeder Leser des „News“ vom 11. Mai 2006 kennt den Vertragstext, nur den Bundesräten gegenüber verweigert der zuständige Bundesminis­ter weiterhin die Vorlage des kaufmännischen Teiles des Vertrages bzw. die Bestätigung der Richtigkeit des von „News“ veröffentlichten Vertragsteiles. Gleichzeitig hatte er jedoch eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheim­nisses eingebracht. Damit wurde zwar indirekt von BM Platter die Richtigkeit des veröffentlichten Vertragsteiles bestätigt, eine Bestätigung, die er aber gegenüber dem Bundesrat nicht abgeben wollte. So wird das Instrument der parlamentarischen Kontrolle durch das Verhalten von BM Platter nachhaltig geschädigt. BM Platter und andere Mitglieder dieser Bundesregierung verweigern gerade in der Angelegenheit Beschaffung der Eurofighter gegenüber den gewählten Mandataren jegliche Mitwirkung an der Kontrolltätigkeit und verunmöglichen damit dieselbe. Damit wird nicht nur eine umfassende Analyse des Beschaffungsvorganges Eurofighter verhindert, sondern es wird die verfassungsrechtlich vorgesehene Kontrolltätigkeit des Parlaments unter­miniert.

In der Folge wurde der von „News“ veröffentlichte Vertragsteil von Rechtsexperten unter die Lupe genommen. Der Befund war katastrophal. Die Republik Österreich hat in den Verhandlungen, um einen möglichst geringen Kaufpreis zu erhalten oder aus anderen bisher nicht genauer nachvollziehbaren Motiven, auf beinahe alle Rechte verzichtet.

Es wurden die Lieferfristen gegenüber der Ausschreibung über Jahre verschoben.

Es wurde auf eine Übergangslösung verzichtet.

Die Zahlungsfrist der ersten Rate wurde auf den 10. Jänner 2007 verlegt, damit keine Ratenzahlung vor den Nationalratswahlen 2006 fällig wird.

Die Garantiefrist wurde mit einem Jahr am untersten Limit angesetzt.

Ein Weiterverkauf ist nur mit Zustimmung des Herstellers möglich.

Bei nicht vertragsgemäßer Lieferung entsteht für den Verkäufer nur eine vergleichs­weise minimale Pönale.

Die Haftung für den Hersteller ist in zahlreichen Punkten beschränkt.

 


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