Es ist nur
couragierten Beamten und Experten zu verdanken, dass der Landesverteidigungsausschuss
des Bundesrates eine Reihe von Widersprüchen und offensichtlichen
Rechtswidrigkeiten aufdecken konnte.
In der Sitzung
vom 8. Mai 2006 verweigerte Bundesminister Platter weiterhin die Vorlage
von Vertragsteilen bzw. die Bekanntgabe von Inhalten. Zu einer
überraschenden Wende kam es am 11. Mai 2006. Drei Tage nach der
Auskunftsverweigerung von BM Platter wurde in der Wochenzeitschrift
„News“ der kaufmännische Teil des Vertrages zwischen der Republik
Österreich und der Eurofighter-Jagdflugzeug GmbH mit der
Geschäftszahl BMLV-GZ 33/017/01-02/01-RD/ARWT/KA veröffentlicht.
Der noch am selben Tag vorgeladene Bundesminister brüskierte den Landesverteidigungsausschuss
des Bundesrates neuerlich, indem er sich weiterhin auf die Amtsverschwiegenheit
berief und ausführte, dass selbst wenn er die Richtigkeit des
veröffentlichten Vertragsteiles bestätige, gegen die
Amtsverschwiegenheit verstoßen würde.
Universitätsprofessor
DDr. Heinz Mayer stellte nach Studium des Vertrages unmissverständlich
fest:
„Der wirtschaftliche
Teil dieses Kaufvertrages kann kein militärisches Geheimnis darstellen.
Die Amtsverschwiegenheit gilt nicht mehr, da das Dokument bereits öffentlich
ist, und selbst das Datenschutzgesetz greift hier nicht.“
Ergebnis: Jede
Leserin und jeder Leser des „News“ vom 11. Mai 2006 kennt
den Vertragstext, nur den Bundesräten gegenüber verweigert der
zuständige Bundesminister weiterhin die Vorlage des kaufmännischen
Teiles des Vertrages bzw. die Bestätigung der Richtigkeit des von
„News“ veröffentlichten Vertragsteiles. Gleichzeitig hatte er
jedoch eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses
eingebracht. Damit wurde zwar indirekt von BM Platter die Richtigkeit des
veröffentlichten Vertragsteiles bestätigt, eine Bestätigung, die
er aber gegenüber dem Bundesrat nicht abgeben wollte. So wird das
Instrument der parlamentarischen Kontrolle durch das Verhalten von BM Platter
nachhaltig geschädigt. BM Platter und andere Mitglieder dieser
Bundesregierung verweigern gerade in der Angelegenheit Beschaffung der Eurofighter
gegenüber den gewählten Mandataren jegliche Mitwirkung an der
Kontrolltätigkeit und verunmöglichen damit dieselbe. Damit wird nicht
nur eine umfassende Analyse des Beschaffungsvorganges Eurofighter verhindert,
sondern es wird die verfassungsrechtlich vorgesehene Kontrolltätigkeit des
Parlaments unterminiert.
In der Folge
wurde der von „News“ veröffentlichte Vertragsteil von
Rechtsexperten unter die Lupe genommen. Der Befund war katastrophal. Die Republik
Österreich hat in den Verhandlungen, um einen möglichst geringen
Kaufpreis zu erhalten oder aus anderen bisher nicht genauer nachvollziehbaren
Motiven, auf beinahe alle Rechte verzichtet.
Es wurden die
Lieferfristen gegenüber der Ausschreibung über Jahre verschoben.
Es wurde auf eine
Übergangslösung verzichtet.
Die Zahlungsfrist
der ersten Rate wurde auf den 10. Jänner 2007 verlegt, damit
keine Ratenzahlung vor den Nationalratswahlen 2006 fällig wird.
Die Garantiefrist
wurde mit einem Jahr am untersten Limit angesetzt.
Ein Weiterverkauf
ist nur mit Zustimmung des Herstellers möglich.
Bei nicht
vertragsgemäßer Lieferung entsteht für den Verkäufer nur
eine vergleichsweise minimale Pönale.
Die Haftung
für den Hersteller ist in zahlreichen Punkten beschränkt.
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