Bundesrat Stenographisches Protokoll 738. Sitzung / Seite 11

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Die Republik Österreich muss in voller Höhe zu den vereinbarten Terminen die Raten­zahlungen leisten, unabhängig von allen Ansprüchen und Einreden gegen die Gültigkeit und Fälligkeit, dem Grunde oder der Höhe nach.

Auch im Falle einer Abtretung und auch im Falle einer rechtswirksamen Aufhebung des Vertrages besteht die unbedingte und uneingeschränkte Zahlungsverpflichtung des Käufers.

Gegenüber EADS wurde kein Zessionsverbot verhängt. EADS kann daher die Ansprüche gegenüber der Republik weiter veräußern.

Es wird immer unklarer, welche Flugzeuge Österreich gekauft hat und was der Verkäufer vertragskonform liefern kann. Eigentlich kann der Verkäufer jeden Euro­fighter, welcher Tranche und welchen Entwicklungsblockes auch immer liefern, er muss nur zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt auf eine nicht näher bestimmbare und noch nicht realisierte Entwicklungsstufe umrüsten.

Zu der Qualität des Vertrages führt ein renommierter Wirtschaftsanwalt in der Zeitschrift „News“ vom 18.5.2006 wörtlich aus: „Hätte mir ein Konzipient für einen Tausend-Euro-Vertrag einen solchen Entwurf vorgelegt, hätte er noch am selben Tag gehen können.“ Und der schon zitierte Verfassungsrechtsexperte Mayer: „Sagen wir so: Der Vertrag ist wahnwitzig formuliert. Der Vertrag ist aus österreichischer Sicht schlecht verhandelt. Er ist extrem ungewöhnlich, weil die Republik extrem benachteiligt wird. Es gibt eine Reihe von Pflichten für Österreich und zahlreiche Rechte für den Lieferanten.“

Der Landesverteidigungsausschuss des Bundesrates konnte dann in weiteren Sitzun­gen etwas Licht in das Dunkel um die Vorgänge Ende Juni, Anfang Juli 2002 bringen:

Die vom damaligen Bundesminister für Landesverteidigung, Scheibner, eingesetzte Beschaffungskommission hatte monatelang die von den Bewerbern eingereichten Unterlagen geprüft, komplexe Bewertungs-Schemata entworfen, einen der Anbieter wegen Nicht-Erfüllung von Muss-Kriterien ausgeschieden und eine Kosten-Nutzwert-Analyse erstellt, in der in drei geprüften Zahlungsvarianten zweimal der schwedische Gripen und nur einmal der Eurofighter an erster Stelle lag. Zudem lagen der Kom­mission Daten über die zu erwartenden Betriebskosten vor, die für den „Lebenszyklus“ des jeweiligen Flugzeuges beim Eurofighter (71,5 Millionen €) fast doppelt so hoch lagen wie beim Gripen (37,3 Millionen €).

Am 25. Juni 2002 trat die Bewertungskommission zu ihrer abschließenden Sitzung zusammen. Der nicht stimmberechtigte Vorsitzende der Kommission empfahl den fünf stimmberechtigten Kommissionsmitgliedern dabei den Gripen, dennoch votierten diese mit 4 : 1 Stimmen für den Eurofighter.

Nach den von General Corrieri im Landesverteidigungsausschuss gegebenen Infor­mationen war diese Entscheidung „überraschend“ und löste im Verteidigungs­ministerium Verwirrung aus. Bundesminister Scheibner bezweifelte diesen Angaben zufolge die Durchsetzbarkeit dieses Vorschlages in der Bundesregierung. Die in einer spontanen Sitzung um ihn versammelten führenden Militärs sprachen sich unisono für eine ungewöhnliche Vorgangsweise aus, die dann auch angewendet wurde: Der Bericht der Bewertungskommission wurde mit einem „Einsichtsvermerk“ des damaligen Leiters der Gruppe Feld- und Luftzeugwesen versehen.

„Gruppe Feldzeug-/Luftzeugwesen

Der Leiter

Einsichtsbemerkung

 


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