Gelder, die wir nur verwalten,
aber die die Österreicherinnen und Österreicher als Steuerzahler
aufbringen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
14.35
Präsident Gottfried
Kneifel: Zu Wort gemeldet
ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich erteile es ihm. (Vizepräsidentin Haselbach
übernimmt den Vorsitz.)
14.36
Bundesrat Mag. Harald Himmer
(ÖVP, Wien): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus!
Zunächst möchte ich Ihnen, nachdem ich ja auch bei den meisten dieser
Sitzungen dabei gewesen bin, berichten, was es in diesen Sitzungen Neues
gegeben hat. (Der Redner blättert in
Unterlagen.) – Bin schon fertig. (Heiterkeit bei Bundesräten der ÖVP.)
Was den
Minderheitenbericht betrifft, möchte ich in einigen Punkten
erläutern, warum wir diesen verfasst haben. Zunächst ist einmal
festzustellen, dass wir sehr wohl um die Geschäftsordnung Bescheid wissen
und dass es gut und richtig ist, dass Nationalrat und Bundesrat die Regierung
in der Ausübung der Vollziehung kontrollieren. Es ist aber ganz klar, dass
dieser Entschließungsantrag der Kollegen Konecny & Co darauf abzielt, dass Aktenvorlage erfolgen
soll und Abschriften von ministerieller Seite zu erbringen sind, und das
entspricht einfach nicht der Geschäftsordnung Untersuchungsausschüsse
können nur vom Nationalrat eingesetzt werden. Daher ist Ihr Verlangen
unserer Auffassung nach einfach nicht geschäftsordnungskonform.
Wenn hier der Kollege
Konecny daraus, dass eine Fraktion sich entlang
der Geschäftsordnung bewegen möchte (Bundesrat Konecny: Aber auf der Innenseite!), ableitet, dass man damit das Recht verwirkt,
ein seriöser Vertreter der Länderkammer zu sein, so richtet sich das
ohnehin von selbst. Ich glaube, da braucht man nicht mehr viel hinzuzufügen.
Und wenn gesagt wurde, dass wir irgendein Recht damit verwirken, kann man nur
beruhigt feststellen, dass Konecny
sicherlich nicht dafür zuständig ist, was Mandatare dieses Hauses an
Rechten haben.
Was das Thema der Amtsverschwiegenheit betrifft: Es
ist im Artikel 20 Abs. 3 B-VG klar geregelt, dass diese
Amtsverschwiegenheit auch gegenüber dem Bundesrat gilt, insbesondere dann,
wenn sie im Interesse der Umfassenden Landesverteidigung ist, wenn es im
wirtschaftlichen Interesse des Bundes ist und wenn es im Interesse der
auswärtigen Beziehungen Österreichs oder im überwiegenden
Interesse der Parteien geboten ist.
Ich möchte,
damit hier nicht der Eindruck entsteht, es gäbe nur Rechtsexperten, die
von der Sozialdemokratie eingeladen worden sind und die alle dieselbe Meinung
hätten, darauf verweisen, was Universitätsprofessor Thienel zur
Amtsverschwiegenheit klar und deutlich festgestellt hat. Thienel erklärte,
dass die Pflicht der Geheimhaltung personenbezogener Daten auch für
juristische Personen, also auch für Firmen gelte. Als Gründe für
die Geheimhaltung kommen private und öffentliche Interessen in Frage, die
umfassende Landesverteidigung, aber auch wirtschaftliche Interessen des Bundes,
so auch dessen Verhandlungsposition bei den Beschaffungsvorgängen.
Zu den Interessen
des Vertragspartners zählten Betriebsgeheimnisse und jene kaufmännischen
Teile des Vertrages, von denen die Wettbewerbsposition des Unternehmens
berührt sei. Die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
wäre verfassungswidrig, denn es bestehe ein Grundrecht auf Datenschutz.
Und Thienel weiter: Man könne sich nicht pauschal auf die Amtsverschwiegenheit berufen, sie müsse im Einzelfall abgewogen und begründet werden. Wirtschaftliche und betriebliche Geheimnisse genießen jedoch weitgehenden verfassungsrechtlichen Schutz und unterliegen dem Datenschutzrecht. Aus diesem Grund habe auch der
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