Bundesrat Stenographisches Protokoll 738. Sitzung / Seite 27

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Gelder, die wir nur verwalten, aber die die Österreicherinnen und Österreicher als Steuerzahler aufbringen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.35


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Himmer. Ich erteile es ihm. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

 


14.36.02

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zunächst möchte ich Ihnen, nachdem ich ja auch bei den meisten dieser Sitzungen dabei gewesen bin, berichten, was es in diesen Sitzungen Neues gegeben hat. (Der Redner blättert in Unterlagen.) – Bin schon fertig. (Heiterkeit bei Bundesräten der ÖVP.)

Was den Minderheitenbericht betrifft, möchte ich in einigen Punkten erläutern, warum wir diesen verfasst haben. Zunächst ist einmal festzustellen, dass wir sehr wohl um die Geschäftsordnung Bescheid wissen und dass es gut und richtig ist, dass Nationalrat und Bundesrat die Regierung in der Ausübung der Vollziehung kontrollieren. Es ist aber ganz klar, dass dieser Entschließungsantrag der Kollegen Konecny & Co darauf abzielt, dass Aktenvorlage erfolgen soll und Abschriften von ministerieller Seite zu erbringen sind, und das entspricht einfach nicht der Geschäftsordnung Unter­suchungsausschüsse können nur vom Nationalrat eingesetzt werden. Daher ist Ihr Verlangen unserer Auffassung nach einfach nicht geschäftsordnungskonform.

Wenn hier der Kollege Konecny daraus, dass eine Fraktion sich entlang der Geschäfts­ordnung bewegen möchte (Bundesrat Konecny: Aber auf der Innenseite!), ableitet, dass man damit das Recht verwirkt, ein seriöser Vertreter der Länderkammer zu sein, so richtet sich das ohnehin von selbst. Ich glaube, da braucht man nicht mehr viel hinzuzufügen. Und wenn gesagt wurde, dass wir irgendein Recht damit verwirken, kann man nur beruhigt feststellen, dass Konecny sicherlich nicht dafür zuständig ist, was Mandatare dieses Hauses an Rechten haben.

Was das Thema der Amtsverschwiegenheit betrifft: Es ist im Artikel 20 Abs. 3 B-VG klar geregelt, dass diese Amtsverschwiegenheit auch gegenüber dem Bundesrat gilt, insbesondere dann, wenn sie im Interesse der Umfassenden Landesverteidigung ist, wenn es im wirtschaftlichen Interesse des Bundes ist und wenn es im Interesse der auswärtigen Beziehungen Österreichs oder im überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist.

Ich möchte, damit hier nicht der Eindruck entsteht, es gäbe nur Rechtsexperten, die von der Sozialdemokratie eingeladen worden sind und die alle dieselbe Meinung hätten, darauf verweisen, was Universitätsprofessor Thienel zur Amtsverschwiegenheit klar und deutlich festgestellt hat. Thienel erklärte, dass die Pflicht der Geheimhaltung personenbezogener Daten auch für juristische Personen, also auch für Firmen gelte. Als Gründe für die Geheimhaltung kommen private und öffentliche Interessen in Frage, die umfassende Landesverteidigung, aber auch wirtschaftliche Interessen des Bundes, so auch dessen Verhandlungsposition bei den Beschaffungsvorgängen.

Zu den Interessen des Vertragspartners zählten Betriebsgeheimnisse und jene kauf­männischen Teile des Vertrages, von denen die Wettbewerbsposition des Unter­nehmens berührt sei. Die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wäre verfassungswidrig, denn es bestehe ein Grundrecht auf Datenschutz.

Und Thienel weiter: Man könne sich nicht pauschal auf die Amtsverschwiegenheit berufen, sie müsse im Einzelfall abgewogen und begründet werden. Wirtschaftliche und betriebliche Geheimnisse genießen jedoch weitgehenden verfassungsrechtlichen Schutz und unterliegen dem Datenschutzrecht. Aus diesem Grund habe auch der


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