Bundesrat Stenographisches Protokoll 738. Sitzung / Seite 28

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Rechnungshof über den Beschaffungsvertrag berichtet, aber nicht alle Details offen­gelegt. – Soweit Thienel.

Ich glaube, das ist eine durchaus verständliche Argumentation und Position, die Herr Universitätsprofessor Dr. Thienel dem Ausschuss zur Kenntnis gebracht hat.

Meine Damen und Herren! Und es stellt sich natürlich auch die Frage – weil bereits Bezug genommen worden ist darauf, was im „News“ berichtet worden ist –, ob man tatsächlich auf das eingehen soll, was an unbestätigten Vertragsentwürfen in einer Zeitung steht, wo man nicht einmal weiß, welche Version das ist. Diejenigen von Ihnen, die schon einmal im wirtschaftlichen Leben involviert gewesen sind, etwa beim Verfassen von Vertragsentwürfen, wissen, dass es von ein und demselben Vertrag oft zig Versionen gibt, bis es sozusagen dann die Version gibt, die unterzeichnet wird. Wenn also gewisse Personen über irgendeine Version eines Vertrages verfügen und dann noch aus einer Version von, sage ich einmal, 70 Teilen einzelne Teile heraus­nehmen und sich dann bemüßigt fühlen, zu bewerten, was dieses Vertragswerk insgesamt wert ist, ist das wirklich mehr als unseriös und geht einfach ins Leere. Das ist eigentlich nur Gequatsche, denn wenn man einen Vertrag nicht in seiner Gesamtheit kennt, wo ja der Leistungsinhalt dann auch dem Betrag gegenübersteht, tappt man ja nur im Dunklen herum und greift nur Teilwahrheiten heraus.

Und weil Sie zum Beispiel auf einzelne Vertragsbestimmungen eingehen, darf ich Ihnen sagen: Wenn man bei Vertragsbestimmungen etwas ändert beziehungsweise nachlässt, dann wird ja auch im Gegenzug beim Preis etwas gemacht. Nur auf einer Bestimmung herumzureiten, ohne zu wissen, in welchem Gesamtpaket sich der ge­samte Vertrag weiter iteriert hat, ist einfach falsch. Wenn sich da Einzelne bemüßigt fühlen, aus irgendwelchen in Zeitungen abgedruckten Teilstücken von irgendeiner Version eines Vertrages Schlussfolgerungen zu ziehen, blamiert das eigentlich diese Personen selber. Für mich kommt jemand, der anhand eines solchen Teilstücks quasi als Experte etwas dazu sagt – wie zum Beispiel, er würde irgendwelche Schüler rausschmeißen, oder was auch immer für wirklich beschränkt intelligente Aussagen hier getätigt worden sind –, als Geschäftspartner sicher nicht in Frage, denn das sind Leute, die vor allem realitätsfern argumentieren.

Meine Damen und Herren! Der Rechnungshof, ist, wie wir alle wissen, ein Organ, das vom Parlament bestellt wird, und wir wissen auch, dass der Rechnungshof den Beschaffungsakt über den Eurofighter ausführlich geprüft hat. Bekanntlich gibt es drei Rechnungshofberichte, und Folgendes führe ich nur deshalb aus, weil sonst vielleicht der Eindruck entsteht, es wäre etwas anderes herausgekommen.

Der Rechnungshof hat in seinen Berichten insbesondere festgestellt, dass der Eurofighter zutreffend als Bestbieter ermittelt wurde. Darf ich bitte festhalten: Im Rech­nungshofbericht steht drinnen: Der Eurofighter wurde zutreffend als Bestbieter ermittelt. Das Ergebnis der Kosten- und Nutzwertanalyse war nachvollziehbar und mathematisch abgesichert. – Genau darum geht es bei einer Bewertung: dass es nachvollziehbar ist. Es ist nachvollziehbar und mathematisch abgesichert.

Ich darf Ihnen an dieser Stelle auch sagen, warum das der entscheidende Punkt ist: Weil für die Mitbewerber eine Bewertung nachvollziehbar sein muss. Wenn wir heute hergehen und sagen: Wer ist der bessere Bundeskanzler: Wolfgang Schüssel oder Alfred Gusenbauer?, glaube ich, wäre je nach Parteizuordnung eine relativ klare Analyse da. Objektiv wissen wir, dass es der Bundeskanzler ist (Beifall bei der ÖVP – ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen), und dann gibt es natürlich subjektive Meinungen. Und was machen wir da?

Da gibt es zum Beispiel Wahlen, und dadurch wird das dann sozusagen objektiviert. Da gibt es klare Kriterien. Da kann man etwas ankreuzen, und dann kommt etwas


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