dabei heraus – obwohl wir alle wissen, dass wir nicht den Bundeskanzler, sondern den Nationalrat wählen. Aber in weiterer Folge steht das natürlich im Mittelpunkt. Und es geht darum, dass es nachvollziehbar ist. Das ist der ganze Gag.
Und wenn man Personen findet, die eine andere Bewertung
vornehmen, und dann sagt man: Da hat es einen gegeben, der hat gesagt, der SAAB
wäre die bessere Variante gewesen! – nicht das Auto des
Kollegen Konecny, sondern
die Flugraumüberwachungsflugzeuge –, so muss man das auch
im Gesamtzusammenhang sehen. Es gibt eine Kosten-Nutzen-Analyse, und dann ist
natürlich die Frage: Für wie viel mehr Kosten habe ich wie viel mehr
Nutzen? Und da kann natürlich eine seriöse Diskussion bis hin zu
einem politischen Streit herauskommen. (Bundesrat
Gruber: Das ist schon sensationell,
dass der Herr Finanzminister die Entscheidung getroffen hat! Das ist
sensationell!)
Ja, der Finanzminister hat die Entscheidung getroffen – und der Rechnungshof gibt ihm Recht. Stellen Sie sich vor, er hätte die falsche Entscheidung getroffen! Dann stünde nämlich da: Der Eurofighter wurde nicht zutreffend als Bestbieter ermittelt. (Bundesrat Gruber: Die Militärs hätten den Gripen genommen! Die Fachleute hätten den Gripen genommen! Der Finanzminister hat den Eurofighter genommen! Das stimmt nachdenklich!) Das ist ja bei den Sitzungen, die wir gehabt haben, herausgekommen. Da kamen einzelne Auskunftspersonen, von denen Sie offensichtlich erwartet haben, dass sie sagen: Ja, stimmt, schön, dass ich es einmal sagen darf: Es war wirklich der Eurofighter nicht der Bestbieter, es ist der Eurofighter sozusagen ungerechtfertigt zum Zug gekommen! – Nicht eine einzige Auskunftsperson, selbst die, von denen Sie sich das gewünscht haben, hat das bestätigt! Im Gegenteil: Es ist sogar von Generalleutnant Spinka, den Sie ja eigentlich als „promotion guy“ gegen den Eurofighter eingeschätzt haben, gesagt worden, der Zweite war schlichtweg zu teuer. Er war zwar billiger, aber vom Kosten-Nutzen-Verhältnis her gesehen war er zu teuer.
Das heißt, auch diese Auskunftspersonen haben die Richtigkeit der Bestbieterentscheidung bestätigt, was auch schon der Rechnungshof getan hat.
Wir haben in unserem Minderheitenbericht auch das Thema
Kaufvertrag noch einmal angeführt. Da sind auch alle
Skandalisierungsversuche der Opposition gescheitert, kann ich berichten. Und da
möchte ich noch einmal das erwähnen, was ich bereits vorhin gesagt
habe: Einen Kaufvertrag, den man nicht kennt, von dem man nicht die endgültige
Version hat und den man daher nicht zur Gänze bewerten kann, nur auf Grund
einzelner Stücke zu bewerten, ist unsachlich. (Bundesrätin Konrad:
Ich würde gerne den ganzen bewerten!) Und wenn man sagt: Weil man ihn
nicht hat, muss man halt das bewerten, was man hat, ist ein Approach; keine
Frage, das kann man machen. Aber ich halte es für unsachlich, dass man
sagt, was man nicht weiß, ist automatisch ein Skandal. (Bundesrat Gruber: Legt den ganzen Vertrag endlich auf den Tisch!) Ja, ich
pack’ ihn gleich aus. (Heiterkeit
bei der ÖVP.)
Das ist ja wirklich lächerlich! Ich habe das doch deutlich ausgeführt: Es gibt eine Geschäftsordnung – an die können wir uns halten oder nicht. Dann gibt es eine Verfassung, eine Amtsverschwiegenheit – an die können wir uns halten oder nicht. Dann gibt es ein Bestbieterprinzip, Herr Kollege – an das können wir uns halten oder nicht. (Bundesrat Gruber: Herr Kollege Himmer! Wenn das der falsche Vertrag war, warum hat der Herr Minister dann Anzeige gegen „Unbekannt“ gemacht?) Weil es auch nicht in Ordnung ist, dass möglicherweise eine von 70 Versionen in die Öffentlichkeit gespielt werden. Auch wenn das möglicherweise eine Version ist, die überhaupt nicht mehr Gültigkeit hat, ist es nicht in Ordnung, dass solche Unterlagen in die Öffentlichkeit gelangen. Das ist meine Interpretation. Aber Sie können den Herrn Minister ja selber noch einmal befragen. Er kommt ja auch jedes Mal, er hat auch immer Auskunft gegeben. Der Herr Bundesminister hat immer sehr geduldig Auskunft gegeben.
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