Präsident Gottfried
Kneifel: Ich
begrüße die neuen Mitglieder des Bundesrates recht herzlich in
unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)
Präsident Gottfried Kneifel: Gemäß § 59 Abs. 8 der Geschäftsordnung gebe ich bekannt, dass Frau Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum ihre Anfrage 2462/J-BR/2006 an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zurückgezogen hat.
Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2233/AB bis 2258/AB beziehungsweise jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, sowie des Schreibens des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung der Mitglieder der Bundesregierung und der Staatssekretäre durch den Bundespräsidenten unter gleichzeitiger Betrauung dieser mit der Fortführung der Verwaltung verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die
schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Anfragebeantwortungen (siehe S 5.)
Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42
Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss
des Nationalrates vom 29. November 2006 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz zur Ermächtigung der Bundesregierung zur
Übernahme von Haftungen des Bundes anlässlich der Durchführung
der Olympischen Winterspiele 2014
(Olympia 2014-Ermächtigungsgesetz) geändert wird (16/A und 7/NR
der Beilagen).
Schreiben des Bundeskanzlers
betreffend Amtsenthebung der Bundesregierung und der Staatssekretäre
gemäß Artikel 74 Abs. 3 B-VG und gleichzeitige Betrauung
mit der Fortführung der Verwaltung bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung
gemäß Artikel 71 B-VG:
„Republik
Österreich
Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Wien,
am 3. Oktober 2006
Parlament
1017 Wien GZ
BKA-350.000/0002-IV /8/2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 3. Oktober 2006, GZ 300.000/1-BEV/2006, die in der Sitzung des Ministerrates am
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