BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 23

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hend, dass man bereits in jüngeren Jahren mehr verdient. Heute ist es ja so, dass man erst im Alter mehr verdient. Es ist bei den bisherigen Koalitionsverhandlungen von beiden möglichen Koalitionspartnern außer Streit gestellt worden, dass man da eine Reform machen soll. Somit sollte man jetzt nicht quasi noch eine Änderung in der Ge­haltsstruktur vornehmen, sondern diesen großen Reformschritt der neuen Regierung überlassen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

9.32


Präsident Gottfried Kneifel: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

09.32.562. Punkt

Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2005 (III-303-BR/2006 d.B. sowie 7645/BR d.B.)

 


Präsident Gottfried Kneifel: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Baier. Ich bitte um den Bericht.

 


9.33.10

Berichterstatter Mag. Bernhard Baier: Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2005.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Dezember 2006 den Antrag, den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2005 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Präsident Gottfried Kneifel: Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich Sie darüber informieren, dass im Sitzungssaal soeben eine Delegation aus Usbekistan eingetroffen ist. Es handelt sich hier um Vertreter der usbekistanischen Volksanwaltschaft, die sich unsere Debatte anhören möchte. Ich darf sie herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Preiner. Ich erteile es ihm.

 


9.34.29

Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Geschätzte Volksan­wälte! Hohes Haus! Auch an unsere Gäste aus Usbekistan ein herzliches Willkommen!

Zur Debatte steht heute der Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2005. Es stellt sich in der Öffentlichkeit teilweise die Frage: Welche Funktion hat die Volksanwaltschaft überhaupt? Brauchen wir sie eigentlich, beziehungsweise wird da nicht Steuergeld verschwendet?

In meinen folgenden Ausführungen möchte ich diese Fragen kurz beantworten und da­zu Stellung nehmen. Vorweg eine Feststellung meinerseits: Die Einrichtung der Volks­anwaltschaft ist eine österreichische Besonderheit, die es in anderen Staaten in dieser Form nicht gibt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite