BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 24

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Die Volksanwaltschaft ist auch ein unabhängiges Kontrollorgan, das sich für private Belange der Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Die Volksanwaltschaften sind im öffent­lichen Bewusstsein bereits stark verankert, mit verfassungsrechtlichen Garantien der Unabhängigkeit ausgestattet und können bereits seit dem Jahr 1977 eine nieder­schwellige, kostenfreie Missstandskontrolle für jedermann durchführen, das heißt, auch für Menschen, die ansonsten keine Möglichkeit hätten, über ihre Rechte Aufklärung zu erhalten. Die Volksanwälte können sich des Weiteren mit Problemen und Anliegen direkt an die zuständigen Stellen wie etwa Ministerien wenden. Der so genannte kleine Mann hat diese Möglichkeit, wie teilweise von mir vorhin schon erwähnt, normaler­weise nicht.

Diverse Umfragen in der Bevölkerung ergeben auch immer wieder, dass die Volksan­waltschaft einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung bekannt ist und auch großes Vertrauen genießt. Sie hält auch in allen Bezirken Österreichs regelmäßig Sprechtage ab. Im Jahr 2005 waren es in Summe 260.

Die telefonische Kontaktaufnahme zur Volksanwaltschaft ist gebührenfrei, wie wir wis­sen, und unter einer bestimmten Servicenummer jederzeit möglich. Auch im Internet wird ein Online-Beschwerdeformular angeboten. Die ORF-Sendung „Volksanwalt – Gleiches Recht für alle“ berichtet von besonderen Fällen und zählt mit einer durch­schnittlichen Zuschauerquote von 420 000 zu den am Samstag meistgesehenen Sen­dungen in ORF 2. Auch die hohe Akzeptanz der Volksanwaltschaft führte dazu, dass Bund und Länder weitere Anwaltschaften einrichteten, zum Beispiel Patienten-, Kinder- oder Jugendanwaltschaften, um nur einige zu nennen.

Die Volksanwaltschaften zeigen aber nicht nur Missstände auf, sondern versuchen auch Lösungsansätze zu finden. Die internationalen Beziehungen werden in den letz­ten Jahren intensiviert – ein praktisches Beispiel liefern heute unsere Gäste aus Usbe­kistan. Da es eine steigende Anzahl von Ombudseinrichtungen in Europa gibt und die Volksanwaltschaft in Österreich schon als alte Einrichtung in Europa gilt, wird sie oft­mals auch als Ansprechpartner für jüngere Institutionen in Europa angesehen.

Dem ausführlichen Bericht der Volksanwaltschaft im Jahr 2005 über die Ressorts ist erstmals auch ein Grundrechtsteil beigefügt, der die Wahrnehmungen der Volksanwalt­schaft auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereiche ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält und Prüfverfahren gesondert darstellt, da das Netz an völkerrechtlichen und nationalen Instrumenten zur Bekämpfung der Diskriminierung immer engmaschiger wird. Daher erachte ich es auch als notwendig, dass in Zukunft Prüfungen der Volksanwaltschaft durch gezielte Zusammenarbeit mit NGOs ausge­dehnt werden.

Im Berichtszeitraum 2005 wandten sich insgesamt 16 133 Menschen mit ihren Anlie­gen an die Volksanwaltschaft. 6 569 Prüfungsverfahren wurden eingeleitet, davon be­trafen 4 044 Prüfungsverfahren die Bundesverwaltung.

Die Zahl der Beschwerden und Prüfverfahren im Jahr 2004, also ein Jahr davor, war ähnlich hoch gelagert. Die Differenz zwischen Beschwerden und Prüfverfahren ergibt sich natürlich daraus, dass die Volksanwaltschaft nicht in allen Fällen, in denen Be­schwerden an sie herangetragen werden, auch zuständig ist.

Im Jahr 2005 betrafen lediglich 10 796 den Bereich der öffentlichen Verwaltung und den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft. In jenen 5 337 Fällen, für die die Volks­anwaltschaft nicht zuständig war, wurden oft familienrelevante Probleme an die Volks­anwälte herangetragen. In weiteren 4 227 Fällen konnte kein Prüfverfahren eingeleitet werden, da die behördlichen Verfahren, sprich Gerichtsverfahren, noch im Laufen wa­ren.

 


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