Die Volksanwaltschaft ist auch ein unabhängiges Kontrollorgan, das sich für private Belange der Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Die Volksanwaltschaften sind im öffentlichen Bewusstsein bereits stark verankert, mit verfassungsrechtlichen Garantien der Unabhängigkeit ausgestattet und können bereits seit dem Jahr 1977 eine niederschwellige, kostenfreie Missstandskontrolle für jedermann durchführen, das heißt, auch für Menschen, die ansonsten keine Möglichkeit hätten, über ihre Rechte Aufklärung zu erhalten. Die Volksanwälte können sich des Weiteren mit Problemen und Anliegen direkt an die zuständigen Stellen wie etwa Ministerien wenden. Der so genannte kleine Mann hat diese Möglichkeit, wie teilweise von mir vorhin schon erwähnt, normalerweise nicht.
Diverse Umfragen in der Bevölkerung ergeben auch immer wieder, dass die Volksanwaltschaft einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung bekannt ist und auch großes Vertrauen genießt. Sie hält auch in allen Bezirken Österreichs regelmäßig Sprechtage ab. Im Jahr 2005 waren es in Summe 260.
Die telefonische Kontaktaufnahme zur Volksanwaltschaft ist gebührenfrei, wie wir wissen, und unter einer bestimmten Servicenummer jederzeit möglich. Auch im Internet wird ein Online-Beschwerdeformular angeboten. Die ORF-Sendung „Volksanwalt – Gleiches Recht für alle“ berichtet von besonderen Fällen und zählt mit einer durchschnittlichen Zuschauerquote von 420 000 zu den am Samstag meistgesehenen Sendungen in ORF 2. Auch die hohe Akzeptanz der Volksanwaltschaft führte dazu, dass Bund und Länder weitere Anwaltschaften einrichteten, zum Beispiel Patienten-, Kinder- oder Jugendanwaltschaften, um nur einige zu nennen.
Die Volksanwaltschaften zeigen aber nicht nur Missstände auf, sondern versuchen auch Lösungsansätze zu finden. Die internationalen Beziehungen werden in den letzten Jahren intensiviert – ein praktisches Beispiel liefern heute unsere Gäste aus Usbekistan. Da es eine steigende Anzahl von Ombudseinrichtungen in Europa gibt und die Volksanwaltschaft in Österreich schon als alte Einrichtung in Europa gilt, wird sie oftmals auch als Ansprechpartner für jüngere Institutionen in Europa angesehen.
Dem ausführlichen Bericht der Volksanwaltschaft im Jahr 2005 über die Ressorts ist erstmals auch ein Grundrechtsteil beigefügt, der die Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereiche ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält und Prüfverfahren gesondert darstellt, da das Netz an völkerrechtlichen und nationalen Instrumenten zur Bekämpfung der Diskriminierung immer engmaschiger wird. Daher erachte ich es auch als notwendig, dass in Zukunft Prüfungen der Volksanwaltschaft durch gezielte Zusammenarbeit mit NGOs ausgedehnt werden.
Im Berichtszeitraum 2005 wandten sich insgesamt 16 133 Menschen mit ihren Anliegen an die Volksanwaltschaft. 6 569 Prüfungsverfahren wurden eingeleitet, davon betrafen 4 044 Prüfungsverfahren die Bundesverwaltung.
Die Zahl der Beschwerden und Prüfverfahren im Jahr 2004, also ein Jahr davor, war ähnlich hoch gelagert. Die Differenz zwischen Beschwerden und Prüfverfahren ergibt sich natürlich daraus, dass die Volksanwaltschaft nicht in allen Fällen, in denen Beschwerden an sie herangetragen werden, auch zuständig ist.
Im Jahr 2005 betrafen lediglich 10 796 den Bereich der öffentlichen Verwaltung und den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft. In jenen 5 337 Fällen, für die die Volksanwaltschaft nicht zuständig war, wurden oft familienrelevante Probleme an die Volksanwälte herangetragen. In weiteren 4 227 Fällen konnte kein Prüfverfahren eingeleitet werden, da die behördlichen Verfahren, sprich Gerichtsverfahren, noch im Laufen waren.
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