BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 25

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Wie bereits 2004 richteten sich auch im Jahr 2005 die meisten Beschwerden gegen das Justiz- und das Sozialministerium. Die häufigsten Beschwerden diesbezüglich, ge­rechnet pro 100 000 Einwohner, kamen aus den Bundesländern Wien, Niederöster­reich und, an dritter Stelle gereiht, Burgenland.

Abschließen konnte die Volksanwaltschaft im Jahr 2005 7 891 Prüfverfahren.

Kolleginnen und Kollegen! In ländlichen Gebieten wird die Volksanwaltschaft oft auch mit Anliegen bezüglich Baugenehmigungen, Müllgebühren, Wasserrecht und mit sozia­len Belangen konfrontiert, ebenso, und das immer häufiger, auch mit Angelegenheiten und Beschwerden über die Polizei oder andere Behördenstellen.

Im Folgenden möchte ich nun, wie ich glaube, einige von der Volksanwaltschaft zu Recht anerkannte Beschwerden kurz exemplarisch darlegen.

Ich spreche zum Beispiel von einer weltweiten Katastrophe und dem Krisenmanage­ment nach der Tsunami-Katastrophe in Südostasien. Diese Katastrophe wurde an­fangs auch vom österreichischen Außenministerium grob unterschätzt. Die österreichi­schen Hilfsmaßnahmen, wie auch übrigens die internationalen, liefen zu spät und schlecht koordiniert an. In den skandinavischen Ländern, um hier ein Beispiel zu ge­ben, wurde diesbezüglich eine Untersuchungskommission eingesetzt, die ihre Ergeb­nisse den nationalen Regierungen und Parlamenten bereits vorgelegt hat. Eine detail­lierte Analyse der österreichischen Verhältnisse ähnlich jener in Skandinavien, sprich Schweden und Finnland, fand bis jetzt nicht statt.

Einige punktuelle Verbesserungen können wir aber doch auch im heimischen Bereich erkennen. So wurden die frühere Krisentelefonhotline des Bundesministeriums für aus­wärtige Angelegenheiten in ein Call-Center mit 30 Anschlüssen ausgebaut und ein Kri­senplan für Katastrophen im Ausland erstellt.

Die Volksanwaltschaft gab auch eine Empfehlung – dies sei nur exemplarisch als wei­teres Beispiel von mir genannt – an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ab. Anlass war ein normalerweise geringfügiger Fall, nämlich die Ver­hängung einer Verwaltungsstrafe wegen eines alten Lichtbildes in einem Führerschein. Der Empfehlung der Volksanwaltschaft wurde in einem Erlass seitens des Ministeriums aber entsprochen. Ein altes Lichtbild in einem Führerschein ist aber, wie ich meine, sicherlich kein Einzelfall.

Ich möchte einen weiteren, wie ich glaube, wesentlichen Bereich des täglichen Lebens ansprechen. Im Bereich der Krankenversicherung tritt die Volksanwaltschaft nämlich für eine österreichweit einheitliche Regelung betreffend Verwendung homöopathischer Heilmittel, vor allem bei Krebserkrankungen, ein. Meiner Meinung nach ist es aber auch höchst an der Zeit, dass es zu einer einheitlichen österreichweiten Regelung für den Bezug von orthopädischen Heilbehelfen zumindest bei Minderjährigen in unserem Land kommt. Es ist, wie ich meine, nicht einzusehen, dass die diversen Sozialversiche­rungen unterschiedliche Regelungen anwenden, wenn es zum Beispiel darum geht, wie hoch der Kostenersatz für die Anschaffung von Gegenständen – sollen es auch nur so banale tägliche Gebrauchsgegenstände wie Hausschuhe, Straßen- oder Turn­schuhe sein – ist. Es wird danach gefragt, ob diese überhaupt benötigt werden, wie viele Paare die betreffende Person, ob Kind oder Jugendlicher, genehmigt bekommt.

Ein weiterer Fall, der, wie ich meine, eine breite Öffentlichkeit betrifft: Bei der Errich­tung von Handymasten durch Mobilfunkbetreiber wird die Bevölkerung oftmals nicht eingebunden. Das wurde auch von der Volksanwaltschaft entsprechend richtig gese­hen. Viele Menschen, die in der Nähe von Sendeanlagen leben, haben Angst, gesund­heitliche Schäden davonzutragen, oder befürchten einfach einen Wertverlust ihres


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