BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 26

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Grundstückes, wenn sich in der Nähe eine Sendeanlage befindet. Beides, denke ich, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden.

Im Burgenland und in Niederösterreich gibt es zumindest einen Mobilfunkpakt, den die Länder und interessierte Gemeinden mit den Mobilfunkbetreibern abgeschlossen ha­ben. Darüber hinaus, denke ich, muss Anrainern und Gemeinden ebenfalls entspre­chende Parteienstellung eingeräumt werden.

In der Nationalratssitzung, um zu einem weiteren Präzedenzfall zu kommen, vom 13. Juli dieses Jahres erfolgte eine Debatte auch zur Petition betreffend „Sicher zur Schule“, wobei es um die Änderung der Kinderbeförderung in Omnibussen ging. Ziel war es meines Erachtens damals und ist es auch jetzt, die Zählregel bei Kindertrans­porten in Omnibussen im Gelegenheitsverkehr auf eins zu eins zu ändern, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Dem wurde in § 106 des Kraftfahrzeugge­setzes, das seit 1.1.2006 in Kraft ist, allerdings bis dato nicht entsprochen. Ich halte es für notwendig, über diesen Fall hier zu berichten, und meine, dass auch hier Hand­lungsbedarf gegeben ist.

Der nächste Fall mutet für meine Begriffe etwas kurios an. Kaum zu glauben ist auch die Beschwerde eines Vaters, der sich an die Volksanwaltschaft wandte und sich dar­über beschwerte, dass sich sein Sohn in einer Justizanstalt Suchtmittel besorgen konnte und daran verstarb. Die zuständige Justizministerin stellte nach Befassung der Volksanwaltschaft mit diesem Fall fest, dass zirka 30 Prozent der Insassen als Drogen­missbraucher gelten. Das kommt meiner Meinung nach schlichtweg einer Bankrott­erklärung gleich. Die Volksanwaltschaft stellte in diesem Fall natürlich eine berechtigte Beschwerde fest. Angeregt wird eine personelle Aufstockung der Justizwache und keine weitere zusätzliche Schließung von Betrieben in den Anstalten. Auch da muss der Gesetzgeber schnell handeln und entsprechende Maßnahmen setzen. Ich glaube, man kann nicht alles kaputtsparen.

Nicht nachvollziehbar ist auch die Tatsache, dass das Bildungsministerium im Berichts­zeitraum 2005 nicht bereit war, diverse Anfragen der Volksanwaltschaft rechtzeitig zu beantworten. Nicht nur das, die Volksanwaltschaft weist auch darauf hin, dass es drei gravierende Fälle einer Informationsverweigerung gegeben hat.

Somit möchte ich nun zur Darstellung des letzten Falles kommen. Immer häufiger stellt die Volksanwaltschaft auch überlange Verfahrensdauer fest. Dies ging sogar so weit, dass in einem Einzelfall die Erledigung eines Asylantrages 23 Jahre dauerte. Ich habe mich hier nicht versprochen, es sind wirklich 23 Jahre.

Hohes Haus! Die von mir exemplarisch aufgezeigten Beispiele zeigen, dass die Volks­anwaltschaft, wie ich meine, gute, notwendige Arbeit leistet, dass Missstände aufge­zeigt werden, zugleich aber auch Lösungsansätze geboten werden und die Volksan­waltschaft daher eine unverzichtbare Serviceeinrichtung für alle Österreicherinnen und Österreicher darstellt. Eine Kompetenzerweiterung der Volksanwaltschaft ist meiner Meinung nach nicht erforderlich.

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 wurde auf Wunsch von Nationalratsabgeordne­ten eine Übersicht über die legislativen Anregungen durch die Volksanwaltschaft gege­ben. Meiner Meinung nach müsste sich der jeweilige Gesetzgeber, ob auf Bundes- oder Länderebene – wir befinden uns hier in diesen Räumen in einer Länderkammer –, in absehbarer Zeit mit den Anregungen, die noch nicht umgesetzt wurden, befassen, auch deshalb, um weiteren Missständen rechtzeitig entgegentreten zu können.

Ich möchte mir erlauben, meine Rede mit einem mir bekannten Zitat von Volksanwalt Dr. Kostelka zu beenden: Wir kümmern uns nicht nur darum, dass die Verwaltung das


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