BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 27

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tut, was die Gesetze vorgeben, sondern auch darum, dass im Interesse der Bürger alles möglich gemacht wird, was gesetzlich erlaubt ist.

Ich danke meinerseits den drei Volksanwälten Kostelka, Bauer und Stadler für ihre im Sinne aller Österreicher geleistete Arbeit, wünsche den Volksanwälten, auch dem neuen Volksanwalt für die Zukunft alles Gute und möchte noch verlauten, dass meine Fraktion den Bericht über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft im Jahr 2005 zustimmend zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.48


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Edgar Mayer. Ich erteile es ihm.

 


9.48.36

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Volksanwältin! Ge­schätzte Volksanwälte! Liebe Gäste aus Usbekistan! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich so wie mein Vorredner eingangs bei den Volksanwälten für diesen um­fassenden und hervorragenden Bericht herzlich bedanken. Er zeigt in hohem Maße, wie wichtig diese Einrichtung, die Installierung der Volksanwaltschaft vor jetzt beinahe 30 Jahren war. Mit dem 29. Bericht wurde eine imposante Leistungsbilanz vorgelegt, zu der ich im Namen meiner Fraktion recht herzlich gratulieren darf.

Es ist in Summe an und für sich unglaublich, wenn in einem hoch entwickelten Rechts­system mit entsprechender Judikatur, wie Österreich es vorzuweisen hat, derartige Rechtsfälle passieren und BürgerInnen oft als letzten Ausweg den Weg zur Volksan­waltschaft suchen.

Kollege Preiner hat hier ausführlich Zahlen, Daten und Fakten aus diesem Bericht zi­tiert. Ich darf nur einige davon wiederholen: 16 133 Anbringen, davon 10 796 aus der Bundes- und Landesverwaltung, davon 6 569 Prüfungsverfahren, sprechen eine deut­liche Sprache.

Von den im Berichtsjahr abgeschlossenen 7 891 Gesamterledigungen kam es in zehn Fällen zu einer formellen Empfehlung, in 16 Fällen zu einer Missstandsfeststellung und in einem Fall zu einer Verordnungsanfechtung – also gravierende Fälle, die keines wei­teren Kommentars bedürfen, wenn man sich mit diesem Bericht auseinandergesetzt hat. Insgesamt ist dies eine Steigerung von Erledigungen gegenüber dem Jahr 2004 von 310 Fällen.

Wichtig erscheint mir auch das Volumen der Bürger- und Behördenkontakte mit insge­samt 260 Sprechtagen und insbesondere der öffentlichkeitswirksamen Fernsehsen­dung „Volksanwalt“ im ORF, die trotz des nicht gerade guten Sendeplatzes beachtliche Einschaltquoten hat. – Da wird die neue ORF-Führung sicher für bessere Sendezeiten sorgen, da bin ich mir sicher. Es wird ja sicher alles besser werden.

Ich möchte im Konkreten aus diesem umfassenden Bericht zwei gravierende Fälle her­ausgreifen, die insbesondere auch das Land Vorarlberg betreffen und doch zu einigem Unmut geführt haben. Und zwar geht es im ersten Fall um die Familienbeihilfe, die für viele Familien natürlich einen erheblichen oder wesentlichen Einkommensbestandteil darstellt. Im Bereich des Finanzamtes Feldkirch, ja bei den Finanzämtern in Vorarlberg insgesamt kam es zu erheblichen Rückständen, was die Leistung der Familienbeihilfe anbelangt. Vor allem im Finanzamt Feldkirch ist es durch organisatorische Umstellun­gen bei der Erledigung von Anträgen auf Familienbeihilfe zu langen Verfahrensdauern gekommen.

Die Bundesministerien haben sich über Intervention der Volksanwaltschaft um eine rasche Besserung dieser Situation bemüht. Vom Finanzamt Feldkirch wurde dahin gehend gegengesteuert, dass sämtliche verfügbaren Bediensteten mit Agenden der


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