BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 28

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Familienbeihilfe befasst wurden. Durch diese Maßnahme war es dann möglich, einen Großteil dieses Rückstandes abzubauen.

Ich kann das aus eigener Sicht berichten, weil ich um Intervention beim Finanzamt Feldkirch gebeten wurde. Es ging in diesem Fall um eine junge Familie mit drei kleinen Kindern. Da es zu einer Überschneidung der Karenzzeiten nach der Geburt des dritten Kindes kam, wurde vorübergehend der Leistungsbezug gestrichen, wegen ein paar Ta­gen, und dann hat diese junge Familie mehr als drei Monate auf die Zuerkennung des Kindergeldes und der Familienbeihilfe warten müssen. Da der Mann in der Schweiz beschäftigt war und die Kinder über die Mutter versichert waren, ging das dann sogar so weit, dass nicht nur diese Geldleistung wegfiel, sondern auch die e-card ihre Gültig­keit verloren hatte und deswegen kein Krankenversicherungsschutz bestand, weshalb in jedem Krankheitsfall die Mutter mit ihren drei kleinen Kindern zur Gebietskranken­kasse musste und dort eine krankenscheinähnliche Bestätigung für den Besuch des Arztes abzuholen hatte.

Ich darf mich also hier ganz besonders aus Vorarlberger Sicht für die Intervention der Volksanwaltschaft bei den Ministerien bedanken, denn da kam es wirklich zu gravie­renden Härtefällen, die dadurch abgebaut werden konnten.

Ein zweiter Fall, den Kollege Preiner ebenfalls schon erwähnt hat, aber ich möchte hier noch etwas näher darauf eingehen, ist dieser besondere Fall, der wahrscheinlich sei­nen Platz in der österreichischen Rechtsgeschichte haben wird, weil nämlich tatsäch­lich – und, lieber Kollege, du hast dich nicht versprochen – ein Vorarlberger 23 Jahre auf die Erledigung seines Asylantrages gewartet hat.

Hier noch einige Details dazu. Im Jahre 1982 stellte ein türkischer Staatsbürger einen Antrag auf Asyl. Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg wies den Asyl­antrag im Jahre 1983 ab. Über die dagegen erhobene Berufung entschied das Bun­desministerium für Inneres im Jahr 1993, zehn Jahre danach. Nach Bescheiderhebung durch den Verwaltungsgerichtshof benötigte das Bundesministerium erneut zwei Jahre bis zur Bescheiderlassung. Nach neuerlichem Rechtsgang zum Verwaltungsgerichts­hof wurde mit Beginn des Jahres 1998 der Unabhängige Bundesasylsenat zuständig, der den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg im Jahr 2003 behob und die Sache an das Bundesasylamt zurückwies. Der Bundesminister für Inne­res war mit einer dagegen erhobenen Amtsbeschwerde erfolgreich, weil der UBAS in der Sache zu entscheiden hatte. Er gab dem Asylantrag schließlich im Oktober 2005 statt. – Unglaubliche Geschichte, Ende der Geschichte, Punkt.

Wie uns gestern Volksanwalt Kabas bestätigt hat, sind durch die geänderten Asylbe­stimmungen sicher einige Verbesserungen eingetreten. Es wurde nachgebessert, es wird speditiver mit den Asylanträgen umgegangen. Dennoch steht hier die Forderung nach Einrichtung eines unabhängigen Asylgerichtshofes im Raum. Ich denke, schon allein wenn man betrachtet, dass 27 000 Fälle inzwischen nach wie vor anhängig sind, wie der Herr Volksanwalt es bezeichnet hat, in diesem Rucksack anhängig sind, dann ist klar, dass man das rasch in Angriff nehmen und diesen unabhängigen Asylgerichts­hof einrichten sollte.

In diesem Sinne nochmals ein herzliches Dankeschön auch im Namen unserer Bürge­rinnen und Bürger für die wertvolle und hervorragende Arbeit der Volksanwälte. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

9.56


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile es ihm.

 


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