jetzt plötzlich sagen wird, unsere Kritik der letzten Jahre nehmen wir zurück, das ist Schnee von gestern, das passt schon so. Ich nehme an, dass wir doch die eine oder andere größere Veränderung in diesem Bereich erleben werden. Und da bin ich schon sehr gespannt, wie sehr es der SPÖ gelingen wird, sich hier auch durchzusetzen.
Allerdings war die Hymne, die ich hier gehört habe von
dem ersten Redner zu diesem Tagesordnungspunkt, schon ein recht interessanter
Vorgeschmack auf künftige Sitzungen. Wenn ich nicht im Grunde meines
Herzens überzeugt wäre, dass Sie vielleicht selbst am meisten
darunter leiden, das jetzt schönreden zu müssen, dann wäre ich
hier wahrscheinlich noch viel böser geworden, aber ich glaube nicht, dass
Sie selber an den sozialpolitischen Durchbruch glauben. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
11.21
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Herr Bundesrat Saller. – Bitte.
11.21
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Vor Weihnachten ist immer die Zeit der Wünsche, also jene Zeit, in der man sich viel wünscht. Postwendend folgt natürlich, welche Wünsche kann ich erfüllen und was ist machbar. Die jährliche Debatte um die Pensionsanpassung erinnert mich an diese Spiele. Wichtig ist daher nicht immer nur das Wünschenswerte, sondern auch das Machbare, gerade um die Pensionen dauerhaft zu sichern.
Für das Jahr 2007 ist, wie ich meine, ein gutes Gesamtpaket mit einem vernünftigen Kompromiss unter sozialen Gesichtspunkten geschnürt worden, weil vor allem die niedrigen Pensionen besonders berücksichtigt werden, insbesondere durch die soziale Staffelung. Mehr zu fordern ist öffentlichkeitswirksam, populär, aber volkswirtschaftlich schwer oder nicht vertretbar. Wichtig ist im Besonderen auch der Weg der Nachhaltigkeit.
Lassen Sie mich jetzt noch einiges zu der von Landesrat Buchinger aus Salzburg ausgehenden Umverteilungsdebatte sagen. Man muss einmal festhalten, dass die staatliche Pensionssicherung und die gesetzlichen Voraussetzungen auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruhen. Der Versicherte zahlt einen bestimmten Betrag, Prozentsatz seines Einkommens als Beitrag und sollte diesem Beitrag entsprechend eine Pension erhalten. Sonst werden so hinten herum gesetzliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt oder aufgehoben, indem ein Teil der Pensionen weniger erhöht wird als alle übrigen. Es ist daher die Frage nach einer eventuellen Einschränkung des Eigentums zu stellen. Mit Ideen eines Solidaritätsbeitrages einfach an die Öffentlichkeit zu gehen, bedeutet eine totale Verunsicherung der Pensionsbezieher. Verfassungsrechtler warnen vor einer solchen Einhebung, das wissen wir inzwischen, bedeutet dies doch auch einen massiven Eingriff in den Vertrauensschutz.
Theoretischer Ausweg wäre natürlich, diese Sache in den Verfassungsrang zu heben, weil dadurch der Zugriff durch den Verfassungsgerichtshof abgewehrt wird. Eine Beschränkung auf Beamte oder Landesbeamte ist abzulehnen, denn es stellt sich die Frage, was mit den anderen Berufsgruppen geschieht, ob Ärzte, Freiberufler und so weiter. Wenn man 500 Millionen € für ein Budget braucht, dann sollte man das nicht bei einer Gruppe abziehen, bei den Pensionsbeziehern, sondern diesen Betrag soll man woanders suchen oder woanders eintreiben.
Vielmehr fordere ich dringend, bei diesem Thema der Pensionsanpassung die Seniorenverbände und auch den Seniorenrat des Bundes einzubinden, denn an diesen Gremien oder Leuten geht diese Debatte immer spurlos vorbei. Die vertreten eigentlich
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