BundesratStenographisches Protokoll739. Sitzung / Seite 49

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das Klientel, auf das es ankommt. Man müsste daher diese Gremien in diese jährliche Debatte entsprechend einbinden. Ich fordere also ein Ende dieser Umverteilungsde­batte.

Abschließend stelle ich fest, das vorliegende Gesetz hat einen richtigen Ausgleich und eine richtige Balance gefunden. Somit wird im Großen und Ganzen die Kaufkraft der Pensionsbezieher erhalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.25


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfinger. – Bitte.

 


11.25.44

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben zu diesem Tagesordnungspunkt ja schon vieles eingebracht. Ich möchte doch noch einen Gedanken hier formulieren.

Der Nationalrat hat mit großer Mehrheit die Pensionserhöhung für das Jahr 2007 be­schlossen. Wie bereits gesagt wurde, ist diese Regelung ein guter Kompromiss, der vor allem die Bezieher kleinerer Pensionen stärker berücksichtigt als jene höherer Pen­sionen.

Zu der ganzen Pensionsproblematik und zur Erhöhung der Pensionen ist aus meiner Sicht zu sagen, dass es für die Pensionisten oft schwierig ist, das nachzuvollziehen. Viele meinen, dass die Bezieher kleinerer Pensionen immer benachteiligt sind gegen­über jenen, die eine höhere Pension haben. Das ist einfach so in den Leuten drinnen, und daher kann man die ganze prozentuelle Erhöhung aus meiner Sicht den Men­schen nur schwer verständlich machen. Aber ich glaube, es gibt kein anderes Sys­tem – oder vielleicht gibt es einmal eine andere Regelung.

Wie bereits gesagt, werden alle Pensionen bis zur halben Höchstbemessungsgrund­lage, das sind 1 920 €, um 1,6 Prozent erhöht. Die darüber liegenden Pensionen wer­den um 30 € pro Monat angehoben. Diese Erhöhung gilt auch in den nächsten drei Jahren, wenn ich richtig gelesen habe.

Bezieher von Pensionen bis zu einer Höhe von 1 380 € erhalten zusätzlich eine Ein­malzahlung von 60 €, Bezieher von Pensionen zwischen 1 300 € und 1920 € erhalten eine Einmalzahlung von 45 €, und Bezieher einer Pension von über 1 920 € erhalten eine Einmalzahlung von 25 €.

Zusätzlich ist meiner Meinung nach festzustellen und wichtig, dass wir gerade die Aus­gleichszulagenrichtsätze überdurchschnittlich angehoben haben, und zwar den Richt­satz für Alleinstehende um 5,2 Prozent. Er hat bisher 690 € betragen und wird ab 1. Jänner 2007 bei 726 € liegen und somit fast über der Grenze, die Armutsgefährdung bedeutet.

Der Richtsatz für Ehepaare wird von 1 056 € auf 1 091 € angehoben; das sind um 3,3 Prozent mehr. Warum man die Richtsätze für Alleinstehende und Ehepaare nicht gleichgeschaltet hat, weiß ich nicht. Vielleicht kann uns das der Herr Staatssekretär noch einmal erklären.

Ich glaube, dass wir in Österreich in der glücklichen Lage sind, die Pensionen im Ge­gensatz zu anderen Ländern jährlich erhöhen zu können. In Großbritannien zum Bei­spiel wird es bis zum Jahre 2012 keine Pensionserhöhung geben. Oder wenn wir nach Deutschland schauen: Dort hat es in den letzten drei Jahren keine Pensionserhöhung gegeben, und es wird auch in den nächsten vier Jahren keine Erhöhungen geben.

 


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